Fröndenberg/Unna. Eine wüste Schlägerei an einem Bahnübergang in Fröndenberg sollte jetzt vor dem Amtsgericht aufgearbeitet werden. Die Verhandlung endete abrupt.

Am Bahnübergang in der Fröndenberger Innenstadt kam es im September vergangenen Jahres abends zu einer wüsten Schlägerei. Vier junge Männer waren beteiligt, am Ende gab es , einen ausgeschlagenen Zahn, gebrochene Rippen und mehr. Die Aufarbeitung fand nun vor dem Amtsgericht Unna statt. Und endete abrupt.

Zwei 19-Jährige waren vor der Jugendrichterin angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung. Die beiden Freunde wohnten damals in Fröndenberg, einer der beiden ist mittlerweile weggezogen. Am Abend des 10. September 2021 waren sie in der Fröndenberger Innenstadt unterwegs. Dabei floss auch reichlich Alkohol, was die beiden vor dem Amtsgericht auch keineswegs bestritten. Bei dem einen hatte die Probe durch die Polizei an dem Abend knapp 1,6 Promille ergeben.

Kurz vor 22 Uhr machte man sich auf den Weg nach Hause, traf auf Höhe des Bahnübergangs zwischen Marktplatz und Rathaus auf zwei andere Männer, der eine heute 28, der andere 30 Jahre alt.

+++ Das könnte Sie auch interessieren: Großbrand in Ostbüren: Recycling-Halle wird jetzt abgerissen +++

Die Frage nach dem „Warum?“

Warum und weshalb? Diese Frage konnte keiner der Beteiligten so wirklich schlüssig beantworten, jedenfalls kochten zwischen den beiden Seiten schnell die Emotionen hoch. Einer der beiden Jugendlichen habe ihn beim Weg über den Bahnübergang ohne Grund angerempelt, sagte der 30-jährige Zeuge. „Ich habe dann gefragt, was das soll. Er ist dann sofort aggressiv geworden, hat mich geschlagen."

Der andere Angeklagte wiederum hatte zuvor durch seinen Verteidiger mitteilen lassen, man habe sich durch die beiden älteren Männer bedroht gefühlt. „Deswegen habe ich ihn mit der Hand ins Gesicht geschlagen", sagte der eine 19-Jährige. Während sein mitangeklagter Kumpel berichtete: „Ich kann mich nur noch schwammig erinnern." +++ Lesen Sie auch: Prozess gegen Fröndenberger sieben Mal vertagt +++

Jedenfalls endete die Situation in einer wüsten Keilerei, alle Beteiligten lagen schließlich auf dem Boden. Angeklagt war sogar noch, einer der Jugendlichen hätte aus dem Gleisbett einen Stein genommen und damit seinem Opfer auf den Kopf geschlagen – dieses war der Grund dafür, den Tatvorwurf als gefährliche Körperverletzung einzuordnen. Daran aber konnte sich keiner der vier Beteiligten erinnern, der eine Angeklagte bestritt vehement, so einen harten und gefährlichen Gegenstand eingesetzt zu haben. Die Polizisten fanden auch keine entsprechende Tatwaffe.

Fokus liegt auf erzieherischen Maßnahmen

Im Gegensatz zu Erwachsenen liegt der Fokus beim Jugendgericht mehr auf erzieherischen und resozialisierenden Maßnahmen. Beim Alter zwischen 18 und 21 Jahren zum Tatzeitpunkt – so wie hier bei dem Fall – spricht man von Heranwachsenden, wo im Einzelfall entschieden wird, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Das liegt an der Reife und Selbstständigkeit oder auch der beruflichen und Einkommenssituation des Angeklagten, was unter anderem von der Jugendgerichtshilfe eingeschätzt wird.

Beide Beschuldigten aber gestanden kleinlaut auf Nachfrage der Jugendrichterin ein, dass ihr Verhalten an dem Abend wohl alles andere als vorbildlich gewesen sei. Aber auch die beiden mutmaßlichen Opfer hätten das alles wohl auch deeskalierender gestalten können. Nüchtern waren auch die beiden in der Situation nicht mehr. Die Folgen waren durchaus weitreichend. Beide Opfer waren einige Momente bewusstlos, erlitten Platzwunden, bei dem 28-Jährigen brach ein Teil eines Schneidezahns ab. Beide mussten ins Krankenhaus und waren mehrere Tage im Anschluss krankgeschrieben. Einer der Angeklagten wiederum trug einen Rippenbruch aus der Rauferei davon. +++ Auch interessant: Busunfall Fröndenberg: Fahrer im Zentrum der Ermittlungen +++

Blieb die Frage einer angemessenen Bestrafung. Der eine Angeklagte – jener, der weiterhin in Fröndenberg lebt – ist schon dreimal wegen Körperverletzung vorbestraft, saß sogar einen vierwöchigen Jugendarrest ab. „Impulsivität und eine niedrige Frustrationstoleranz" attestierten ihm deshalb die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung, sprachen von verschiedenen möglichen Auslösern. An diesem Thema müsse dringend gearbeitet werden. Andersrum sei er in der Zusammenarbeit mit ihnen sehr zuverlässig und für den Schüler sei nun auch ein Ausbildungsplatz in greifbarer Nähe.

Auch die Jugendrichterin befand: „Wir haben hier einen netten und höflichen jungen Mann, der aber in bestimmten Situationen ausrastet.“ Bevor man sich weiter über mögliche Sanktionen, auch für den anderen Angeklagten, Gedanken machen konnte, bat aber die Staatsanwältin um Unterbrechung der Sitzung. Sie klagte über Unwohlsein und konnte ihre Arbeit auch nach einer Viertelstunde Pause nicht wieder aufnehmen. Daher muss der Prozess an einem neuen Termin fortgesetzt werden.