Menden. Es ging vor Gericht vor allem um die Frage, wie fahrlässig der Mendener (22) gehandelt hat. Er baute gleich zwei Unfälle kurz hintereinander.
Gleich zwei Unfälle kurz hintereinander baute ein junger Mann aus Menden mit seinem Auto. Weil er dabei unter Medikamenteneinfluss stand, musste er sich nun vor Gericht verantworten. Dabei sollte es dann vor allem um die Frage gehen, wie fahrlässig er handelte.
Es gibt Medikamente, für die gilt das gleiche wie für Alkohol und Drogen: Sich damit im Blut hinters Steuer zu setzen ist gefährlich, verboten und ab gewissen Mengen gar eine Straftat. Das wurde einem 22-jährigen Mendener zum Verhängnis im Straßenverkehr. Im September des letzten Jahres baute er an einem Vormittag in Menden gleich zwei Unfälle innerhalb kürzester Zeit. Bei der Blutkontrolle fand die Polizei mehrere Medikamente im Körper des jungen Mannes aus Menden.
Wegen psychischer Probleme hatte er diese auch verschrieben bekommen. Der richtige Einsatz oder die richtige Dosierung ist aber nicht einfach. Und für jedes Medikament muss immer die Frage beantwortet werden: Ist man damit noch fahrtüchtig? Darum ging es nun auch in der Gerichtsverhandlung, denn der junge Mann musste sich wegen der Unfälle unter Medikamenteneinfluss wegen einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung vor dem heimischen Amtsgericht verantworten.
Zunächst Urteil per Strafbefehl, dann legt Mendener Einspruch ein
Eigentlich hatte es zunächst ein Urteil per Strafbefehl – also nach Aktenlage und ohne Anhörung vor Gericht – gegeben. Weil der junge Mann Einspruch einreichte, traf man sich nun doch im Gerichtssaal. Hier sprach vor allem der Verteidiger des Angeklagten. „Beide Taten halte ich für nicht nachgewiesen", sagte dieser zu der Anklageschrift. An dem fraglichen Tag vor den Unfallfahrten habe sein Mandat ganz nach Anweisung des Arztes wie üblich ein Medikament genommen. Welches ausdrücklich nicht die Fahrtüchtigkeit beeinträchtige in der verschriebenen Dosis. Der Angeklagte wisse genau, damit umzugehen. +++ Das könnte Sie auch interessieren: Mendener lügt vor Gericht für seinen Vater +++
Dann aber kam es in Menden zum dem Autounfall, verursacht durch den 22-Jährigen. Den gerufenen Polizeibeamten gab der junge Mann auch alle nötigen Personalien und Dokumente zur Unfallaufnahme an. Er soll dann aber laut Anklage trotzdem zu früh vom Unfallort weggefahren sein, bevor die Polizei alles abschließend regeln konnte. Deshalb stand unter den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft auch Unfallflucht. Auch dazu äußerte sich der Verteidiger: „Er hat die Anweisungen der Polizei in der Aufregung vielleicht falsch verstanden." Es sei schließlich überhaupt der erste Verkehrsunfall seines Mandaten.
Angeklagter will Beruhigungsmittel erst nach zweitem Unfall genommen haben
Nur wenige Minuten später krachte es dann aber gleich wieder. Erneut kam die Polizei. Der Angeklagte, so erklärte wiederum sein Anwalt, habe dann nach dem zweiten Unfall ein anderes Beruhigungsmittel zu sich genommen. „Das hat er für akute Stresssituationen.“ Im Gegensatz zu dem ersten ist bei diesem das Autofahren ausdrücklich nicht mehr erlaubt. Der Verteidiger: „Dass er damit nicht mehr fahren darf, weiß mein Mandant genau.“ Und habe das dann auch nach dem zweiten Unfall nicht mehr getan, den Pkw stattdessen anderweitig abholen lassen wollen.
Später bei der Blutprobe konnte die Polizei dann aber entsprechend auch das zweite, stärkere Beruhigungsmittel nachweisen. Damit selber gefahren sei er aber nicht, betonten Angeklagter und Verteidiger. Die Richterin nannte als Gründe für die Unfälle aus ihrer Sicht „krasse Fahrfehler wie einen viel zu großen Abbiegeradius“ des Beschuldigten, die an seiner Fahrtüchtigkeit schon sehr zweifeln ließen.
Seit Vorfall ist der junge Mendener seinen Führerschein los
Den Verteidiger störte vor allem die große Zahl von 100 Tagessätzen bei der Geldbuße im Strafbefehl. „Ich hänge nicht so an den den Tagessätzen, aber am Fahrverbot“, erklärte die Richterin zur Antwort, wobei der Staatsanwalt ausdrücklich zustimme. Seit dem Vorfall ist der junge Mann seinen Führerschein los, im ersten Urteil war er außerdem für sechs Monate gesperrt worden.
Vorwurf Unfallflucht
Bislang war der Angeklagte nicht vorbestraft und auch im Straßenverkehr nicht negativ aufgefallen. Der Vorwurf der Unfallflucht wurde im Laufe der Verhandlung fallengelassen und eingestellt.
Verteidiger und Angeklagter überlegten zunächst, ob sie den Prozess komplett durchziehen und einen Freispruch erreichen wollen. Dafür hätten aber die bei den Unfällen anwesenden Polizisten vernommen werden müssen. Weiter, so erklärte der Verteidiger, ginge es ihnen vor allem darum, dass wegen der Fahrlässigkeit nicht die Kfz-Versicherung die Schadenssumme von insgesamt gut 10.000 Euro zurückfordere. Das mache sie aber erfahrungsgemäß eher nicht, beruhigten Richterin und Staatsanwalt. Weil sich das Verfahren mit weiteren Zeugen und einem äußerst ungewissen Ausgang bezüglich Freispruch oder Verurteilung hingezogen hätte, erklärten sich Verteidiger und Angeklagter dann doch mit einem Urteil mit sechs Monaten Fahrverbot und deutlich milderer Geldstrafe einverstanden. Dafür gab der Rechtsanwalt dann für seinen Mandanten ein Geständnis ab, in bestem Juristendeutsch: „Er kann nicht ausschließen, dass er in dem Moment fahrlässig fahruntüchtig war.“
Der in der Verhandlung etwas verschüchtert wirkende junge Mann versprach dann als einzige eigene Aussage im Verfahren, künftig mit seiner Medikamentendosierung aufzupassen. Weil er noch in schulischer Ausbildung ist und kein eigenes Einkommen hat, fällt die Geldstrafe mit 45 Tagessätzen über fünf Euro, also 225 Euro insgesamt, recht niedrig aus.