Menden. . Einen Unfall, den es so nie gegeben haben kann – und der Sohn eines Klägers sagt zugunsten seines Vaters aus.

Ein 20-jähriger Mendener soll vor Gericht als Zeuge für seinen Vater gelogen haben. Deshalb stand er nun, angeklagt der Falschaussage, selber vor dem Mendener Amtsgericht. Jugendrichter Hennemann stellte das Verfahren gegen den Mendener ein – allerdings unter einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro.

Der Vater des 20-Jährigen hatte nämlich ein heimisches Busunternehmen verklagt, weil einer von deren Fahrern angeblich mit einem Bus das Auto des Vaters beschädigt habe. Und der Sohn, damals 17 Jahre alt, saß mit im Auto und bestätigte im folgenden Prozess die Version seines Vaters. Danach soll der Bus das Auto an der Seite gestreift haben.

Schäden passen nicht

Im Jahr 2016 ereignete sich dieser Vorfall, der Prozess fand dann Anfang 2017 statt. Für diesen aber wurde ein Gutachten erstellt, das im Ereignis ganz klar schlussfolgerte: So wie von Vater und Sohn angeben, kann sich der Unfall nicht ereignet haben. Wenn es denn überhaupt einen gab.

Die Schäden an dem Pkw passten überhaupt nicht zur Aussage. Der Vater des nun Angeklagten zog deshalb nach Veröffentlichung des Gutachtens seine Klage auf Schadenersatz sofort zurück. Und sein Sohn musste wieder vor Gericht erschienen, dieses Mal jedoch auf dem Platz des Angeklagten. Wegen einer mutmaßlichen Falschaussage.

Voller Adrenalin

Bei seiner Vernehmung zeigte er sich unbedarft. Mittlerweile könne er sich nicht mehr genau erinnern. „Als Zeuge habe ich so ausgesagt, wie ich meinte, dass sich der Unfall ereignet hat. Ich war aber nervös und voller Adrenalin vor Gericht.“ Bewusst gelogen habe er aber definitiv nicht. Und auch vom Vater zu einer Falschaussage gedrängt worden, sei er nicht, so erzählte der junge Mann auf Nachfrage des Gerichts.

Richter erklärt die Folgen

Wer in einem Verfahren vor Gericht aussagen muss, wird vom Richter darüber belehrt, welche Folgen eine Falschaussage haben kann.

Das Strafmaß bei einer Falschaussage liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung schützt nicht die persönlichen Interessen der Aussagenden.

Jugendrichter Hennemann und die Staatsanwältin taten sich schwer, die Angaben zu glauben. Nervosität vor Gericht hin und her, so Hennemann: „Jeder Zeuge wird darauf hingewiesen, dass er sich bei der Aussage sicher sein muss. Auf Unsicherheiten in der Erinnerung kann und muss man das Gericht aufmerksam machen.“

Im weiteren Verlauf sagte dann der 20-Jährige, er habe den Unfall später so geschildert, „wie ich ihn mir in der Situation vorgestellt habe, dass es passiert sein muss“. In dem Prozess um die Schadenersatzforderung vor zwei Jahren hatte er das aber als sichere Erinnerung dargestellt. Das belegten die Protokolle, die in der jetzigen Verhandlung vorgelesen wurden.

Gedanken über eigene Worte

Bisher war der Mendener noch nicht vorbestraft. Und weil für die anderen Prozessbeteiligten letztlich in Frage stand, inwiefern der junge Mann von einem möglichen Betrug seines Vaters überhaupt profitiert hätte, stellte man das Verfahren vorläufig ein.

Zur endgültigen Beilegung muss der 20-Jährige aber, der aktuell nur geringfügig als Aushilfe arbeitet, aber eine Ausbildung in Aussicht hat, eine Geldauflage von 600 Euro zahlen. Jugendrichter Hennemann: „Das sollte eine Mahnung sein, sich vor einer möglichen nächsten Zeugenaussage gut Gedanken über die eigenen Worte zu machen.“

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