54-Jährige prallt unter Medikamenteneinfluss gegen einen Baum und muss sich vor Mendener Amtsgericht verantworten. Sie kommt glimpflich davon.

Menden. Unter Einfluss eines Schmerzmittels, mit dem sie kein Auto mehr hätte fahren dürfen, war eine Iserlohnerin mit ihrem Wagen in der Nähe des Hexenteichs gegen einen Baum geprallt. Deshalb musste sie nun vor das Mendener Amtsgericht, an dem sie mit einer Ermahnung davonkam.

Nicht nur Alkohol und Drogen, auch Wirkstoffe in Medikamenten können die Reaktionsfähigkeit so vermindern, dass man ein Auto nicht mehr sicher lenken kann. Das trifft auch auf Dihydrocodein zu, ein Opiat, das als Schmerzmittel und zur Linderung bei starkem Husten eingesetzt wird.

Nach Einnahme des Mittels zur Arbeit

Arzneien können sich am Steuer fatal auswirken

Tausende Medikamente – zum Beispiel gegen Grippe, Heuschnupfen oder Migräne sowie Schmerzmittel, Blutdruckmedikamente oder die Kombination mehrerer Präparate – können ausweislich ihrer Beipackzettel die Urteilsfähigkeit, die Konzentration oder das Sehvermögen einschränken.

Viele dieser Arzneien sind rezeptfrei erhältlich, es geht nicht nur um verschreibungspflichtige.

Dieses Mittel hatte die 54-jährige Iserlohnerin an einem Tag im Februar eingenommen, fuhr aber trotzdem selbst zur Arbeit. Auf dem Rückweg am Nachmittag fuhr sie aus Oesbern kommend in Richtung Menden.

Auf Höhe des Hexenteiches setzte sie das Auto in den Graben, das auf einen Baumstumpf auffuhr und gegen einen dahinter stehenden Baum geschleudert wurde.

Iserlohnerin war juristisch gesehen fahruntüchtig

Bis auf Nasenbluten blieb die Frau dabei unverletzt, andere Fahrzeuge oder Fußgänger kamen nicht in Gefahr. Am Wagen entstand ein Schaden in Höhe von gut 8000 Euro. Da die 54-Jährige durch Einnahme des Medikaments juristisch gesehen fahruntüchtig war, stand sie jetzt vor dem Kadi.

„Weder mein Arzt noch der Apotheker haben mir gesagt, dass ich mit dem Mittel nicht Auto fahren darf“, verteidigte sie sich. Ihr Anwalt ergänzte: „Wie die allermeisten Medikamente hat es eine wahnsinnig lange Packungsbeilage.

Die liest sich ja in der Realität kaum jemand durch, sondern verlässt sich auf Arzt und Apotheker.“

Der Beipackzettel wurde in der Verhandlung vorgelesen. Hinweise auf die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit sind darin angegeben, aber auch gegenüber dem restlichen Text nicht besonders hervorgehoben. Körperliche Auswirkungen will die Angeklagte nicht gespürt haben, als sie sich an dem fraglichen Tag hinters Steuer setzte.

Im Gegenteil, das Medikament habe gewirkt: „Ich musste den ganzen Vormittag nicht husten." Laut eigener Aussage will sie sich beim Autofahren fit gefühlt und den Wagen sicher gelenkt haben. Eine Zeugin, die an dem fraglichen Nachmittag hinter der Iserlohnerin herfuhr, sagte aber etwas anderes.

Demnach machte die Fahrweise der Beschuldigten vom Ortsausgang Oesbern bis kurz vor Menden zur Unfallstelle einen eher bedenklichen Eindruck. Auf der engen Straße, die größtenteils keinen Mittelstreifen hat, sei die Frau teilweise schwankend gefahren und selbst vor schlecht einsehbaren Kurven und Kuppen auf der Fahrbahnmitte unterwegs gewesen. „Die Fahrweise wirkte, als ob der Fahrer abgelenkt ist. Ich habe dann auch gehupt“, sagte die Zeugin aus.

Verwirrter Zustand der Frau im Wagen

Die Warnung kam aber nicht mehr an – es kam zum Unfall. Die Zeugin, die mit anderen Autofahrern erste Hilfe leistete, berichtete weiter von einem verwirrten Zustand der Frau im Wagen.

Weil aber laut Staatsanwalt ohne aufwändige Gutachten nicht feststellbar wäre, ob der Unfall nicht auch durch die Krankheit ausgelöst wurde und der Frau niemand Vorsatz unterstellen wollte, regte er die Einstellung des Verfahrens an. „Ich sehe kein großes Strafverfolgungsinteresse."

Amtsrichter Wefers, der die Einstellung verkündete, gab der 54-Jährigen allerdings noch eine Ermahnung mit auf den Weg: „Seien Sie beim nächsten Mal etwas vorsichtiger.

Das hier ist ein Musterbeispiel dafür, dass beim Autofahren die körperliche Fitness immer vorhanden sein muss, dass man manchmal hier aber nicht sorgfältig genug ist. Wäre jemand anderer verletzt worden bei dem Unfall, hätten wir hier einen größeren Aufwand zur Ursachenermittlung betrieben.“