Fröndenberg/Dortmund. Ein Fröndenberger (36) soll eine Spielhalle in Holzwickede erpresst haben. Es beginnt ein Weg durch die Instanzen. Ein Gutachten bringt Klarheit.

Einem 36 Jahre alten Mann aus Fröndenberg wurde vorgeworfen, eine Spielhalle in Holzwickede erpresst zu haben. Nach einem Weg durch mehrere Instanzen ist das Verfahren nun überraschend zu Ende.

Ausschlaggebend war letzten Endes ein Vergleich der Handschriften des Erpresserbriefes mit einer Schriftprobe des Angeklagten. Diese Überprüfung hat offensichtlich ergeben, dass der 36-jährige Fröndenberger den Brief nicht geschrieben hat. Ein weiterer angesetzter Verhandlungstermin vor dem Landgericht Dortmund ist kurzfristig durch die vorsitzende Richterin Landwehr aufgehoben worden. Das teilte Gerichtssprecherin Nesrin Öcal der Westfalenpost auf Nachfrage mit. Hier hätte auch ein Urteil fallen können. Kurz vor dem Termin war das Gutachten über den Handschriftenvergleich eingegangen, welches offenbar den Beschuldigten entlastet.

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Mitarbeiter findet Brief vor der Tür

Rückblick: Im Juli 2019 fanden Mitarbeiter einer Spielhalle in Holzwickede morgens einen Brief vor der Tür. Der Absender, der keinen Namen nannte, gab sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus. Er wisse von Verfehlungen gegen verschiedene Gesetze in der Spielhalle. Er sei aber bereit, gegen eine Zahlung von 25.000 Euro Stillschweigen über diese Sache zu bewahren. Die in dem Erpresserbrief angegebene Kontonummer führte die Polizei bei ihren Ermittlungen dann zu dem mittlerweile 36 Jahre alten Fröndenberger.

Geldsorgen und Drogenprobleme scheinen ins Bild zu passen

Dass dieser auch noch Geldsorgen hatte sowie Drogenprobleme und außerdem das angegebene Konto erst kurz vorher eingerichtet hatte, schien ins Bild eines verzweifelt Geld brauchenden Mannes zu passen. Zunächst wurde er deshalb per Strafbefehl zu einer Geldbuße verurteilt. Legte dann Einspruch ein und wurde am Amtsgericht Unna freigesprochen. Seine Täterschaft sei nicht zu beweisen, hieß es dort. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft in Berufung, deshalb kam es zu der Verhandlung am Landgericht Dortmund, vor der nächsthöheren Instanz. Der Beschuldigte blieb auch hier bei seiner Version, er habe mit dem Erpresserbrief nichts zu tun, es wolle ihm anscheinend jemand übel mitspielen und ihn schädigen. Vermutungen über mögliche Feinde konnte er aber nicht benennen.

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Richterin fordert Schriftprobe

Die vorsitzende Richterin forderte von ihm deshalb im letzten Verhandlungstermin eine Schriftprobe zum Vergleich mit dem Erpresserbrief. Der Mann schrieb dafür etwa die gleichen Formulierungen aus dem Brief an die Spielhalle auf. Das Ergebnis des Gutachtens konnte ihn nun entlasten. Die Staatsanwaltschaft hat jedenfalls ihren Einspruch gegen den Freispruch in Unna zurückgezogen.

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