Fröndenberg/Unna. Eine 53-jährige Fröndenbergerin soll Pakete ihres Nachbarn angenommen und dann unterschlagen haben. Vor Gericht stellt sich die Sache anders dar.

Zumindest vor Gericht ist dieser Nachbarschaftsstreit in Fröndenberg nun abgeschlossen. Die Vorwürfe gegen eine 53-Jährige wegen Unterschlagung zweier Pakete fielen in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Unna zusammen wie ein Kartenhaus.

Zank und Streit gibt es hier schon länger. Die jetzige Anzeige war nur die Fortsetzung länger schwelender Unstimmigkeiten. Das bestätigten beide Seiten. Ende vergangenen Jahres hatte ein 46 Jahre alter Fröndenberg seine Nachbarin angezeigt. Als er selber nicht zuhause war, soll sie vom Paketdienst im November 2020 eine Lieferung für ihn angenommen haben: eine Kaffeemaschine und einen Rucksack im Wert von zusammen gut 50 Euro. Die beiden Pakete schließlich aber nicht herausgegeben haben als der Mann zurückkam und danach fragte.

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Zweiter Termin vor dem Amtsgericht

Aus juristischer Sicht wäre das eine Unterschlagung. Zur Aufklärung dieser Vorwürfe war es nun bereits der zweite Termin vor dem Amtsgericht Unna. Denn beim ersten Mal war der mutmaßlich Geschädigte unentschuldigt nicht erschienen. Jetzt aber war er da. Und fuhr verbal schwere Geschütze auf gegen seine 53-jährige Nachbarin.

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Er sei fest davon überzeugt, dass sie ihm die Pakete habe klauen wollen. „Ich wusste sofort ganz genau, warum sie das macht“, erklärte der Mann mit aggressivem Unterton in der Stimme bei seiner Zeugenaussage. Ohne das dann aber auch nur annähernd zu präzisieren. Vielmehr warf er der Frau ziemlich vage verschiedene psychische Probleme vor, die immer wieder unkalkulierbares Handeln bei ihr hervorrufen würden.

Nachbarin bestreitet die Annahme der beiden Pakete nicht

Das sei eben seine Masche, erklärte die Angeklagte hinterher, indem sie diese Vorwürfe ausdrücklich bestritt. Er erzähle das großflächig herum. „Das ist Verleumdung“, so die 53-Jährige. Was sie von Anfang an nicht bestritt, war die Annahme der beiden Pakete für ihren Nachbarn an einem Freitagnachmittag im November 2020. Obwohl sie mit ihm länger schon im Klinsch lag, habe sie das aus Nettigkeit gemacht, erklärte sie schon während der ersten Verhandlung.

Kosten des Verfahrens

Ganz zu Beginn war die 53-jährige Fröndenbergerin zunächst wegen Unterschlagung per Strafbefehl verurteilt worden, hatte aber fristgerecht Widerspruch eingelegt. Deshalb kam es zu der mündlichen Verhandlung.

Wegen seines unentschuldigten Fehlens beim ersten Termin bekam der Nachbar der Beschuldigten eine Geldstrafe auferlegt und muss die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten des Verfahrens tragen.

Der Paketbote sei damals sichtlich im Stress gewesen, ihr Nachbar hätte seine Waren sonst erst nach dem Wochenende bei der Post abholen können. Über das Wochenende, so die Angeklagte, sei sie dann nicht zuhause gewesen, hätte die beiden bestellten Teile dann aber so schnell wie möglich vor die Haustür des Nachbarn gelegt. Wo Rucksack und Kaffeemaschine dann sogar noch mehrere Tage und ungeschützt vor Regen gelegen hätten.

46-Jähriger verstrickt sich mehrfach in Widersprüche

Der 46-jährige Nachbar stellte es nun anders dar. Aber er verstrickte sich mehrfach in Widersprüche. Sowohl innerhalb der Angaben, die er nun vor dem Amtsgericht Unna machte, als auch zu dem, was er damals der Polizei gegenüber gesagt hatte. Er will sogar mitbekommen haben, wie die Frau seine Pakete in ihren Kofferraum geladen habe. Entscheidende andere Details des Vorfalls waren ihm dann aber plötzlich entfallen. Dass er gar nicht selber an der Tür der Nachbarin geklingelt hatte, sondern einen Bekannten hinschickte, um seine Pakete zu holen, das hatte er dann plötzlich vergessen in all der Aufregung. „Es ist ja auch schon lange her.“ Der böse Willen seiner Nachbarin sei für ihn hingegen sonnenklar. Dabei wurde der 46-Jährige mehrfach patzig auf die Nachfragen der Beteiligten hin. Amtsrichter Granseuer musste den Fröndenberger zurechtweisen. Sehr ins Detail ging es dann allerdings nicht mehr.

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Keine kriminellen Gedanken

Allen Beteiligten war schnell klar, dass hier mit dieser Aussage des mutmaßlichen Opfers der Angeklagten bei der Annahme der beiden Pakete wohl keine kriminellen Gedanken und Handlungen nachzuweisen wären. Ein Freispruch war absehbar und wurde dann auch so geurteilt. Juristisch sind die Vorwürfe also geklärt. Aber ob damit in Zukunft ein gutes nachbarschaftliches Miteinander hergestellt werden kann, bleibt wohl eher fraglich.

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