Fröndenberg/Unna. Ein 39-Jähriger soll in Fröndenberg einen anderen mit Faustschlägen verletzt haben. Der Prozess zieht sich: sechs Termine - immer fehlt jemand.

Dieses Gerichtsverfahren gleicht einer unendlichen Geschichte. Vor über zwei Jahren soll es in einer Wohnung in Fröndenberg zu einer Körperverletzung gekommen sein, mutmaßlich im Streit um Geld. Bis heute ist dieser Fall juristisch vor dem Amtsgericht Unna nicht abschließend geklärt, weil sich die Hauptbeteiligten widersprechen und immer wieder Zeugen bei den Verhandlungsterminen fehlen.

Mittlerweile hat dieser Fall auch einen Personalwechsel beim vorsitzenden Richter erlebt. Der bisherige hat zum neuen Jahr die Stelle gewechselt, er leitete noch den letzten Verhandlungstermin im Oktober 2020. Weil die in der Justiz übliche Frist von drei Wochen für einen Fortsetzungstermin, auch durch den Personalwechsel am Amtsgericht Unna bedingt, nicht zu halten war, ging es jetzt an gleicher Stelle von vorne los. Nun ist Amtsrichterin Dannehl zuständig.

Bekannter soll sich gewaltsam Zutritt zu Wohnung verschafft haben

Und das ist die Ausgangslage: Ein junges Paar lebte im Herbst 2018 zusammen in einer Fröndenberger Wohnung. An einem frühen Sonntagabend im September sollen sie laut Anklageschrift Besuch bekommen haben von einem Bekannten. Und zwar der eher ungebetenen Art. Denn der mittlerweile 39-jährige Iserlohner soll sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschafft haben indem er die Tür eintrat. Dann soll er ohne Vorwarnung den Mann angegriffen und mit Faustschlägen traktiert haben. Die Anklage lautet Körperverletzung.

Das Opfer erlitt sichtbare Verletzungen im Gesicht, aber auch eine Gehirnerschütterung. Diese Verletzungen sind durch das Team des anschließend herbeigeeilten Rettungswagens und durch die Behandlung im Krankenhaus auch bestätigt. Aber wer richtete den jungen Mann so zu?

Angeklagter beteuert seine Unschuld

Wie schon das gesamte Verfahren über beteuert der Angeklagte, der 39-jährige Iserlohner, seine Unschuld. „Er war an dem fraglichen Tag gar nicht in der Wohnung des Opfers", ließ er über seine Verteidigerin ausrichten. Und er nennt auch ein Alibi: An diesem Sonntag vor mittlerweile über zwei Jahren will er einer Bekannten in Hemer den ganzen Tag über bei der Renovierung ihrer Wohnung geholfen haben. Das bestätigte die 30-Jährige auch in ihrer Zeugenaussage.

Und was sagt das damalige Opfer zu diesen Aussagen? Diese Frage musste bei diesem Verhandlungstermin unbeantwortet bleiben. Denn der junge Mann kam nicht, auch zum Erstaunen seines Anwalts, der ihn auch noch erfolglos versuchte, per Telefon zu erreichen. Denn der Geschädigte tritt in dem Prozess auch als Nebenkläger auf.

Damit setzt sich die unrühmliche Reihe nicht erschienener Personen in dem Verfahren fort. Ein halbes Dutzend Termine gab es schon, irgendwer fehlte immer. Und weil sich die verschiedenen Aussagen so fundamental widersprechen, kommt man so auch nicht zu einem Urteil. Beim letzten Termin im Oktober fehlte die damalige Lebensgefährtin des mutmaßlichen Opfers unentschuldigt.

In Verfahren liegen Nerven blank

Dank polizeilicher Vorführung war die 24-Jährige nun vor Ort. Ob es der Angeklagte war, der damals in die Wohnung eindrang und ihren damaligen Freund übel zurichtete, das konnte sie aber nicht mehr genau sagen. Sie will sich nur noch an die körperliche Statur des Angreifers erinnern können, nicht aber an sein Gesicht. Damals soll sie nämlich schnell in einen anderen Raum der Wohnung geflüchtet sein und dann die Polizei alarmiert haben.

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Die Nerven liegen anscheinend blank in diesem Verfahren. Der Vertreter der Nebenklage reagierte ungehalten auf die Zeugenaussagen, unterstrich mehrfach, dass er weder der damaligen Freundin des Opfers in ihrer Unsicherheit über den Täter glaube (bei der Polizei hatte sie schließlich zu Protokoll gegeben, es sei auf jeden Fall der hier Angeklagte gewesen) noch der Entlastungszeugin für den Angeklagten, die von den Renovierungsarbeiten mit dem Bekannten berichtete. Sich so genau an den entsprechenden Tag vor über zwei Jahren zu erinnern, sei unmöglich, so der Jurist.

Verteidigerin vermutet geldliche Motive

Die Verteidigerin des Angeklagten vermutet bei dem Opfer geldliche Motive. Er habe damals Schulden bei ihrem Mandaten gehabt. Die wolle er mit falschen Anschuldigen ganz bequem loswerden und sich zusätzlich ein Schmerzensgeld in hoher vierstelliger Summe sichern. Sie schlug stattdessen die Einstellung des Verfahrens vor, das mutmaßliche Opfer könne ja noch den Weg eines Zivilverfahrens gehen. So weit wollte die vorsitzende Richterin aber noch nicht gehen. Stattdessen soll noch einmal das Opfer vernommen werden. Fortsetzung folgt...

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