Menden. Der geplante Bau der Bettermann-Hallen im Biebertal ruft die Kommunalaufsicht auf den Plan. Die Stadtverwaltung zeigt sich unbeeindruckt.

Der geplante Bau des OBO-Logistikzentrums im Biebertal beschäftigt jetzt auch die Kommunalaufsicht. Landrat Marco Voge (CDU) und Kreisrechtsdirektorin Regina Statzner-Karp fordern von der Stadt jetzt eine Stellungnahme ein. Es geht um den strittigen Bebauungsplan für das Biebertal. Aus Sicht der Bezirksregierung verschlief die Stadt seit Jahren eine Änderung und verstößt damit gegen Gesetze.

Der Kreis reagiert in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, auf eine Beschwerde eines Anwohners, hält sich aber eine dezidierte Bewertung des Vorgangs offen, bis die Stadt inhaltlich zu dem Vorgang Stellung genommen hat. Die Bezirksregierung hatte der Stadt in der WP vorgeworfen, gegen das Baugesetzbuch zu verstoßen, weil es seit Jahren Aufforderungen ignorierte, den Bebauungsplan für die Flächen unterhalb der Lürbke dem Regionalplan anzupassen. Weil der alte Bebauungsplan aus Lendringser Zeiten dort Gewerbeflächen vorsieht, leitet Unternehmer Ulrich Leo Bettermann daraus ein Baurecht ab. Auch die Stadtverwaltung stützt nach einem Gutachten diese Haltung.

Stadtverwaltung zeigt sich froh, dass OBO bauen will

Der städtische Baudezernent Frank Wagenbach zeigt sich unbeeindruckt von der Kritik aus Arnsberg. Der geplante Bau von OBO sei aus seiner Sicht „ein schönes Zeichen zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze“. Er zeige sich froh, dass OBO jetzt auf den Flächen bauen wolle. +++ Auch interessant: Wie Frank Wagenbach mal für den Mendener Bürgermeister gehalten wurde +++

Wagenbach hält es auf Nachfrage für richtig, dass die Stadt den Bebauungsplan nicht wie von der Bezirksregierung verlangt geändert hat. Unternehmen wie OBO müsse man entgegenkommen, ihnen nicht noch Steine in den Weg legen: „Ich bin froh, wenn eine Entwicklung angestoßen wird.“

Bezirksregierung sieht Verstoß gegen das Baugesetzbuch

Ob und welche Konsequenzen das Verhalten der Stadt jetzt haben kann, ist offen. Die Bezirksregierung hatte die Stadt bereits darauf hingewiesen, dass ein Vollzug der Bebauung im Biebertal zur Folge habe, dass an anderer Stelle im Stadtgebiet dann im gleichen Maß geplante Gewerbeflächen reduziert werden müssten. Das wäre konkret das Gewerbegebiet Hämmer II. Auch dabei zeigt sich Frank Wagenbach entspannt: „Der Bebauungsplan besteht mit Baurechten. Da kann man nicht so ohne Weiteres wieder eine Blumenwiese draus machen.“

Er sehe die Stadt nicht unter Zugzwang. Schlimmstenfalls treffe das Flächen, die Menden künftig zum Gewerbegebiet erklären wolle. Das sei aber aus seiner Sicht kein großes Problem: „Wir haben freie Gewerbeflächen. Andere Städte haben keinen Bewegungsspielraum mehr.“