Menden. Der Märkische Kreis steht vor Lockerungen der Corona-Notbremse, weil die Inzidenz sinkt. Das ist aber komplizierter als zunächst gedacht.

Die Inzidenz im Märkischen Kreis ist am Freitag (7. Mai) erstmals seit Wochen wieder unter die Grenze von 165 gesunken. Jetzt winken dank Inzidenz von 151,6 Erleichterungen und eine Rücknahme erster Maßnahmen der Notbremse. Das läuft nach komplizierten Regeln ab. Der Kreis könnte auch weiter eigene schärfere Regeln verhängen.

Von einem Sonderweg für Städte wie Menden und Balve ist aber aktuell nicht die Rede: „Der Märkische Kreis richtet sich nach den bundesweit einheitlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und plant zurzeit keine darüber hinausgehenden Maßnahmen“, sagt Kreissprecher Mathis Schneider auf Nachfrage. +++ Alles hier zur aktuellen Entwicklung im Newsblog für Menden +++

Grenze bei Inzidenz 165 und 100 – so geht es mit den Schulen weiter

Demnach gelten aktuell die Regeln des Bundes. Und dabei sind bei den Lockerungen zunächst die Schulen an der Reihe. Diese mussten ab dem Grenzwert von 165 in den Distanzunterricht. Nur noch Abschlussklassen dürfen aktuell in Präsenz unterrichtet werden. Mit Absinken unter den Wert 165 hat sich die Regel aber noch nicht sofort erledigt.

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„Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 165, ist ab dem darauffolgenden Montag Wechselunterricht vorgesehen“, erklärt Schneider. Da jetzt am Freitag der Wert erstmals unter die Grenze sank, müsste er an allen Werktagen bis einschließlich Mittwoch durchgehend unter der Grenze liegen. Dann würde der Wechselunterricht (ein Teil der Schüler zuhause, der Rest in der Schule) ab Montag (17. Mai) gelten.

Auch der nächste Schritt ist schon festgelegt. Schneider erklärt: „Fällt der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter die 100, können Schulen in den Präsenzunterricht wechseln – ab dem darauffolgenden Montag. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte besteht hierbei zweimal pro Woche eine Testpflicht.“ Achtung: Das Absinken muss in allen Fällen offiziell vom Land festgestellt werden. Das gilt aber als sicher. +++ Kaum Impfstoff beim Hausarzt: Corona-Frust für die Generation Ü 60 +++

Grenze bei Inzidenz 150 – so kann der Einzelhandel planen

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Viel schneller könnte es für den Einzelhandel funktionieren: „Wenn sich der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter der Marke von 150 befindet, ist ab dem übernächsten Tag der Einzelhandel für sogenanntes „Click & Meet“ geöffnet“, erklärt Schneider. Weil der Wert am Freitag noch knapp über der Marke von 150 lag, könnte der Montag demnach der erste Tag unter 150 sein. Heißt: Frühestens ab Donnerstag (13. Mai) könnten die Geschäfte wieder mit „Click&Meet“ nach vorheriger Terminreservierung öffnen. Allerdings gibt es Bedingungen. Schneider erklärt: „„Voraussetzung hierfür ist, dass Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle oder des Arbeitgebers vorzeigen.“

Grenze bei Inzidenz 100 – Ausgangssperre kann aufgehoben werden

Die Ausgangssperre beschäftigt den Kreis seit vielen Wochen. Auch sie ist seit Einführung der sogenannten Bundesnotbremse inzidenzabhängig geregelt: „Die Ausgangssperre wird aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert ebenfalls an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt“, erklärt Schneider. Auch hier ist das Prinzip ähnlich wie beim Einkaufen. „Stellt das Land dies für den Märkischen Kreis fest, würde die Beschränkung zwei Tage später aufgehoben sein.“ Die Aufhebung der Ausgangssperre wird in jedem Fall aber keine schnelle Angelegenheit. Selbst wenn die Inzidenz über das Wochenende rasant unter 100 sinken würde, wäre frühestens nach dem Himmelfahrtswochenende am 17. Mai Schluss mit Ausgehverbot zwischen 22 und 5 Uhr.

Keine konkrete Perspektive für die Gastronomie

Gastronomische Betriebe müssen weiter auf individuelle Entscheidungen hoffen. Die Öffnung ist nicht an die Inzidenz gekoppelt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes untersagt noch bis zum 14. Mai den Betrieb. Für die Zeit danach steht die Entscheidung noch aus.