Menden/Arnsberg. Auch die neue Version der Ausgangssperre im Märkischen Kreis scheitert vor dem Verwaltungsgericht. Aber der Kreis will wieder nicht nachgeben.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat auch die überarbeitete Version der Ausgangssperre im Märkischen Kreis für nicht-rechtmäßig erklärt. Das Gericht schloss sich erneut der Argumentation des Mendener Anwaltes Tobias Noll an, der schon gegen die erste Ausgangssperre erfolgreich war. Der Kreis will auch diese Entscheidung nicht akzeptieren und ruft wohl auch auf Druck des Gesundheitsministeriums die nächste Instanz an. Die Ausgangssperre gilt täglich zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.

Das Gericht gab die Entscheidung am Mittwochnachmittag bekannt. Erneut habe man dem Antrag „wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit stattgegeben“. Die Begründung des Kreises sei nun zwar umfangreicher: „Sie genüge aber nach wie vor nicht den strengen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, die einen hinreichenden Grundrechtsschutz sicherstellen sollten“, sagt Gerichtssprecher Stefan Schulte.

Neue Verfügung zur Ausgangssperre im Märkischen Kreis gilt seit Montag

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Der Märkische Kreis hatte die Verfügung zur Ausgangssperre überarbeitet. Seit Montag (19. April) gilt eine neue Version der Verfügung. Darin sind weniger Ausnahmen enthalten. So soll unter anderem Sport in der Nacht nicht mehr erlaubt sein, auch wenn er alleine ausgeübt wird. Hintergrund: Die Coronazahlen im Kreis sind weiter hoch.

Wichtig für alle Bürger: Die Ausgangssperre bleibt trotz der Entscheidung erst einmal praktisch weiter „aktiv“. Die Entscheidung des Gerichts gilt aktuell nur für Tobias Noll. „Der Vollzug der Allgemeinverfügung durch die Ordnungsbehörden und die Polizei wird nach Entscheidung des Krisenstabs nicht ausgesetzt. Antragssteller sind davon ausgenommen“,sagt Kreissprecher Mathis Schneider. Er betont in einer Mitteilung: „Heute hat der Bundestag über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Das Thema ist von großer landes- und bundespolitischer Tragweite. Darum steht der Märkische Kreis im engen Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium, das den Kreis erneut ausdrücklich dazu aufgefordert und bestärkt hat, in dieser Fragestellung eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz herbeizuführen.“

Erstes Verfahren bereits beim OVG in Münster

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Parallel dazu befindet sich das Verfahren zur ersten Ausgangssperre in der zweiten Instanz in Münster. Noch bis Mitternacht am Mittwoch hatte nach der Stellungnahme des Kreises der Antragsteller Tobias Noll noch einmal die Möglichkeit, sich zu äußern. Das sei mittlerweile passiert, sagt Noll. „Es liegt eine Vielzahl an Verfahren zur Ausgangssperre des Märkischen Kreises vor“, sagt die Vorsitzende Richterin Dr. Gudrun Dahme. Ob jetzt überhaupt eine Entscheidung ergehe oder vielleicht gar nicht entschieden werde, könne und wolle sie nicht vorwegnehmen. Das entscheide die zuständige Kammer.

Anwalt Tobias Noll hatte bereits befürchtet, dass wegen der zeitlichen Verzögerung auf die Entscheidung verzichtet werde, weil die erste Ausgangssperre bereits durch die zweite Version abgelöst wurde.

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