Menden. Im Verfahren gegen die vom Verwaltungsgericht gekippte Ausgangssperre droht eine Hängepartie. Eine neue Verordnung soll ab Montag in Kraft treten

Der Märkische Kreis will noch in dieser Woche seine Begründung für den Einspruch gegen die gekippte Ausgangssperre beim Oberverwaltungsgericht vorlegen. Dabei könnte das schriftliche Verfahren dafür sorgen, dass sich an der Ausgangslage bis zum 18. April nichts ändert. Zudem wird am Montag, 19. April, eine neue Allgemeinverfügung in Kraft treten. Sie soll auch eine Ausgangssperre beinhalten. Der Kreis spielt auf Zeit, kritisiert nun Anwalt Tobias Noll.

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Noch liegt beim OVG Münster nichts vonseiten des Kreises vor. Doch wie Kreissprecher Alexander Bange auf Anfrage betont, werde man „noch in dieser Woche“ die Begründung für den Einspruch einlegen. In dem schriftlichen Verfahren erhält dann auch der Kläger, der Mendener Anwalt Tobias Noll, Gelegenheit, sich zu äußern. Das lässt vermuten, dass sich an der Ausgangslage bis zum 18. April nichts ändern wird. Denn so lange bleibt die Ausgangssperre trotz der Klage in Kraft – mit Ausnahme für den Kläger selbst.

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Dass man damit Zeit schinden will, dementiert Kreissprecher Alexander Bange jedoch. Man habe in einer Pressemitteilung bereits Stellung bezogen, warum man gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg vorgehen wolle.

Verfügung bis zur Entscheidung abgelaufen

Der Mendener Rechtsanwalt Tobias Noll kritisiert den Märkischen Kreis scharf dafür, dass er das Verfahren jetzt aus seiner Sicht in die Länge zieht. Der Kreis schaffe so Fakten, indem er die Ausgangssperre gleichzeitig weiterbestehen lasse.

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Wenn erst am Freitag eine Begründung eingereicht werde, werde das Gericht nicht vor Montag entscheiden. Dann sei die Verfügung, die vorerst bis zum 18. April (Sonntag) gilt, bereits abgelaufen. „So verhindert man, dass das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung treffen kann.“

Wie von Noll befürchtet, wird der Kreis eine neue Verfügung erlassen, die ab Montag greift – sie soll auch eine nächtliche Ausgangssperre enthalten. Dann müsste der Anwalt wohl wieder eine komplett neue Eilverfügung dagegen beantragen.

Der Anwalt zeigt sich verärgert darüber, dass der Kreis so Grundrechte einfach beiseite wische: „Als Anwalt kann ich es akzeptieren, falls sich ein Gericht meinen Argumenten nicht anschließt. So aber verhindert man, dass ein Gericht die Gelegenheit hat, eine für jeden Menschen im Kreis bedeutsame Entscheidung zu überprüfen.“

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