Vor gut einem Jahr wurde der schwarze Rüde in Menden aufgegriffen. Bislang hat sich niemand gemeldet, dem er gehört. Wer kann helfen?

Lui hat seinen heutigen Namen erst, seit er in einer Pflegestelle in Janine Raus Hundepension auf der Platte Heide lebt. Wie er ursprünglich hieß, ist unklar. Janine Rau hat aber den Verdacht, dass der Hund früher Theo gerufen wurde.

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Über Umwege habe sie kürzlich erfahren, dass die ursprüngliche Besitzerin Lui beziehungsweise Theo gar nicht zurückhaben wolle, sagt Janine Rau. Das Tier sei seinem Frauchen bei einem Spaziergang in der Asbeck ausgebüxt, „und da sei sie froh darüber gewesen, dass er weg war“, berichtet Janine Rau, nachdem sich bei ihr jemand mit Hinweisen gemeldet hat. Ein Grund könne sei, dass die Halterin das kräftige Tier nicht mehr habe unter Kontrolle halten können.

Kosten übernimmt die Stadt Menden

Die Kosten für Luis Unterbringung übernimmt seit gut einem Jahr die Stadt Menden. Doch Janine Rau hat in den Hund weitaus mehr investiert, „das könnte und will ich gar nicht alles in Rechnung stellen“. Denn sie habe zahlreiche Einzel-Trainingsstunden mit Lui absolviert.

Die Hundetrainerin versteht, dass manche Halter mit ihren Vierbeinern überfordert sind. „Gerade bei einer Familie mit Kindern kann ich das nachvollziehen“, sagt Janine Rau. Zudem sei Lui höchstwahrscheinlich gerade ein pubertierender Jungrüde gewesen, als er ausbüxte. „Aber sich einfach nicht weiter zu kümmern, wenn das Tier wegläuft, das geht gar nicht.“

Eigentümer trägt die Verantwortung für das Tier

Schließlich trage der Eigentümer die Verantwortung für das Tier. Wenn jemand Schwierigkeiten mit seinem Vierbeiner habe, „dann kann man gemeinsam schauen, welche Möglichkeiten es gibt. Dann hätten wir helfen können.“

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Die Mendenerin appelliert deshalb an die Halterin, sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich selbst zu melden.

Ein Tier auszusetzen oder sich um den Verbleib eines ausgebüxten Tieres nicht zu kümmern, ist ein Straftatbestand, so die Polizei. Der Besitzer oder die Besitzerin begehe einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, erläutert Christof Hüls, Sprecher der Kreispolizei, auf Nachfrage der Westfalenpost: „Dadurch gefährdet man das Leben des Tieres – es könnte elendig versterben, wenn es sich zum Beispiel mit seiner Leine irgendwo verfängt oder wenn es vor ein Auto läuft.“