Kreis Unna. Eigentlich sollten die neuen Corona-Regeln für den Kreis Unna am 17. April in Kraft treten. Doch Kreis und Land konnten sich nicht einigen.

Bereits am Donnerstag teilte der Kreis Unna mit, dass ab dem heutigen Samstag eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft treten soll. Der Grund dafür ist die stetig ansteigende Inzidenz, die am Freitag, 16. April, laut Robert-Koch-Institut bei 208,4 lag. Doch bei den Abstimmungen zwischen Kreis und Land kam es zu keiner Einigung. Vor allem zwei Punkte sorgten für Unstimmigkeiten, weshalb es an diesem Wochenende noch keine aktualisierte Verordnung geben wird.

Der Krisenstab des Kreises tagte bereits am Donnerstagnachmittag und beschloss in der Sitzung, strengere Corona-Regeln auf den Weg zu bringen, um eine weiter ansteigende Inzidenz möglichst zu vermeiden. In einem Gespräch mit der Westfalenpost am Freitagmorgen zeigte sich Pressesprecher Volker Meier noch zuversichtlich: „Die neue Verordnung liegt noch zur Abstimmung beim Land.“

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Im nächsten Schritt wäre das Amtsblatt verfasst worden, die neue Verordnung sollte ursprünglich am heutigen Samstag, 17. April, in Kraft treten. Doch insbesondere das Vorhaben des Kreises, auf die nächtliche Ausgangssperre zu verzichten, werde vom Land nicht getragen. „Ob es nun zu einer Ausgangssperre für den gleichen Zeitraum im Kreis Unna kommen wird, wird aktuell noch bewertet“, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises. Ein weiterer Punkt, der für Diskussionen sorgte, sei demnach die Regelung gewesen, Kitas in die Notbetreuung zu schicken. „Das ist der wesentliche Grund, das Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung auszusetzen“, schreibt der Kreis.

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Keine Schulöffnungen am Montag im Kreis Unna

Der Kreis Unna verzichtet daher auf ein Inkrafttreten der Regelungen am heutigen Samstag und wartet auf die Entscheidung aus Düsseldorf. Mögliche Entscheidungen könnten demnach am Wochenende fallen. „Sollte es am Wochenende zu einer Entscheidung kommen, werde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlich“, so der Kreis. Diese würde dann auch kurzfristig in Kraft treten.

Neben der Unklarheiten gibt es aber auch mehrere Regeln, die bereits feststehen. Unter anderem bleiben Schulen weiterhin geschlossen. Die auf Landesebene getroffene Entscheidung untersagt den Wechselunterricht in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt allerdings weiterhin die Testpflicht.

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Zudem bleiben die Regeln für den Einzelhandel vorerst erhalten. Die Luca-App ist im gesamten Kreisgebiet gestartet und dient zur Nachverfolgung. Zudem seien Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung gewesen und bleiben somit weiterhin unverändert in Kraft.