Menden. Auf dem Weg sind bundesweite Regelungen zur Corona-Notbremse. Warum Mendens Bürgermeister Roland Schröder sie begrüßen würde.

Als Chef der Stadtverwaltung wünscht sich Bürgermeister Dr. Roland Schröder persönlich künftig mehr Klarheit, gerne auch geschaffen durch den Bund mit einer bundesweit einheitlichen Regelung als Corona-Notbremse. Der Wunsch nach Eindeutigkeit etwa darüber, was ab einer 100er-Inzidenz zu passieren hat, könne er auch aus Bürgersicht gut verstehen. Die Regelung sollte zudem bundeseinheitlich sein, denn er sei auch „kein Freund des Flickenteppichs, weil das nicht mehr vermittelbar ist“. Es gehe hier auch um die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Fehlinformation des Ordnungsamtes im Frisiersalon auch wegen Unübersichtlichkeit

So bewertet Schröder die Fehlinformation durch eine Kraft des Mendener Ordnungsamtes in einem Frisiersalon an der Kolpingstraße, wonach Personal und Kunden angeblich erst ins Corona-Testzentrum müssten (die WP berichtete), auch als ein Ergebnis der zahlreichen und daher auch unübersichtlichen Regelungen aus Schutzverordnungen und Allgemeinverfügungen. Die Stadtverwaltung hatte den Fehler, der sich für den Inhaber des Salons nach dessen Angaben in geschäftlichen Verlusten niederschlug, öffentlich bedauert und korrigiert. Ob der Salon-Inhaber schon Regressforderungen gegen die Stadt geltend gemacht hat, konnte Schröder am Dienstag nicht sagen. „Aber wir leben in einem Rechtsstaat, und da gibt es für jedermann den Rechtsweg. Im Zweifel gilt es darauf zu schauen, was die Gerichte sagen, und sich danach zu richten.“

Ausgangssperre als wirksames Mittel: Wunsch nach mehr Klarheit

Dass das Verwaltungsgericht Arnsberg die jüngste Allgemeinverfügung des Kreises zur Ausgangssperre auf die Klage des Mendener Anwalts Tobias Noll hin zunächst gekippt hat, weil die Richter „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung“ haben, zeigt laut Schröder, wie angreifbar auch solche Verfügungen sind. Dabei sei deren Sinn ja nicht der, das Joggen oder den Pizzakauf nach 21 Uhr zu unterbinden. „Es geht darum, dass sich Menschen abends nicht mehr privat treffen, weil sie sehr früh wieder gehen müssten oder wahlweise den Heimweg erst am nächsten Morgen wieder antreten dürften.“ Das mache Sinn, wenn die meisten Infektionen im privaten Bereich auftreten. Ausgangssperren hätten sich in Südeuropa als wirksame Maßnahmen zur Brechung von Infektionswellen erwiesen, und das könne auch hierorts so sein.

Auf Hochrechnungen aufgebaute Menden-Inzidenz fragwürdig

Schröder warnte zugleich davor, die 7-Tages-Inzidenzen einzelner kreisangehöriger Städte wie Menden allzu hoch zu hängen. Sie fußten auf Hochrechnungen und seien nur bedingt aussagekräftig. Das hatte auch der MK erklärt, der diese Werte seit einigen Wochen veröffentlicht.