Menden. Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern herrscht Verwirrung um die neue 100-er-Grenze. Bleibt in Menden alles zu? Das Land hat keine Antwort.

Ein Schritt vor oder einer zurück? In Menden und dem Märkischen Kreis herrscht noch große Unsicherheit, was die Beschlüsse von Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz für den Handel und das öffentliche Leben bedeuten. Wie ist die neue Notbremse zu verstehen?

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„Wir warten auf die Corona-Schutzverordnung des Landes“, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich am Donnerstagmittag, nachdem die Beschlüsse in der Nacht veröffentlicht wurden. Der lokale Krisenstab gehe erst einmal davon aus, dass es zu keinen weiteren Öffnungen komme, solange die Inzidenz in Menden und dem Märkischen Kreis weiter über 100 liege.

Inzidenz aktuell noch bei 119,2 – weiter Spitzenreiter in NRW

Das Robert-Koch-Institut hatte am Donnerstag zwar eine minimal sinkende Inzidenz gemeldet. Allerdings liegt der Wert mit 119,2 immer noch über der neu eingeführten 100er Schwelle. Erst, „wenn im Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen [...] erreicht“ werde, könne es zu weiteren Öffnungen kommen, heißt es in den neu geplanten Öffnungsregeln.

Gleichzeitig soll eine Notbremse für den Fall gelten, dass an drei aufeinander folgenden die 100-er-Inzidenz wieder überschritten wird. Dann sollen die Regeln gelten, die bis zum 7. März gegolten haben. Fraglich ist, was diese“ Notbremse“ für den ebenfalls verkündeten „zweiten Öffnungsschritt“ bedeutet. Demnach sollen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte künftig dem „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ zugerechnet werden. Auch Fahr- und Flugschulen sollen wieder öffnen können. Frisöre haben bereits wieder geöffnet.

Bleiben auch Buchhändler weiter geschlossen?

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Greift für Menden überhaupt die Notbremse? Gilt sie auch für den zweiten Öffnungsschritt? Das zuständige Gesundheitsministerium hat aktuell darauf keine Antworten: „Die Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene befindet sich in Erarbeitung und wird in Kürze kommuniziert werden. Dies bleibt abzuwarten“, sagt Sprecher Marko Martic. Er verweist darauf, dass die aktuellen Regelungen ja noch bis zum 7. März gelten. „Die neue Coronaschutzverordnung und die entsprechenden Regelungen werden zeitnah veröffentlicht und kommuniziert.“ Später hieß es aus der Staatskanzlei, dass die betroffenen Kommunen mit dem Land über eine individuelle Hotspot-Strategie verhandeln sollen.

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Für die Stadtverwaltung bleiben erneut viele offene Fragen. „Wir sind wieder gezwungenermaßen in Abwartehaltung.“ Nur wenn eine Verordnung vorliege, könne man diese auch umsetzen, sagt Johannes Ehrlich. Die Stadt sieht den Handel prinzipiell gut vorbereitet. „Wir haben eine gute Übersicht über die Größe der einzelnen Geschäfte. Die Einzelhändler haben Hygienekonzepte in der Schublade.“

Verwirrung auch um Schnelltests

Viel Verwirrung herrscht auch bei der Ankündigung zur Nutzung von Schnelltests. Diese sollen jetzt frei verkäuflich sein, aber auch kostenlos erhältlich. Gleichzeitig gibt es Probleme bei der Verteilung. Auch hier gebe es noch viel Unsicherheit bei der Stadt. Johannes Ehrlich: „Wir müssen auch schauen, ob wir als Kommune etwas anbieten müssen oder wie wir als Arbeitgeber damit umgehen.“

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