Fröndenberg/Unna. Polizei und Rettungskräfte wurden wegen „hilfloser Person“ alarmiert. Dann gebärdete sich der 31-Jährige wie wild. Was das Gericht dazu sagt.
Polizei und Rettungskräfte müssen sich im Einsatz allerlei gefallen lassen. Oftmals werden sie sogar tätlich angegriffen. Solch einen Fall gab es im Sommer auch in Fröndenberg. Der mutmaßliche Übeltäter stand nun vor Gericht.
Viel beitragen konnte er zur Aufklärung allerdings nicht. „Ich würde mich schon dazu äußern, wenn ich noch irgendetwas wüsste“, erklärte der 31-jährige Fröndenberger nach der Belehrung von Amtsrichter Granseuer, dass es ganz in seiner Entscheidung stehe, ob er etwas zu den Vorwürfen sage. An dem fraglichen Tag, einem Abend im Juli dieses Jahres, hatte der Angeklagte offensichtlich sehr tief ins Glas geschaut. 2,1 Promille Alkohol ergab die Blutprobe.
Dadurch konnte der 31-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht Unna nur noch berichten, wie der verhängnisvolle Sommerabend seinerzeit angefangen hatte: nämlich mit einer Geburtstagsfeier bei Bekannten in Dellwig. Einige Trinkspiele sollen die Anwesenden dort gemacht haben. Dann setzt die Erinnerung des jungen Mannes aus. Später in der Nacht fand man ihn in einem Vorgarten liegend in der Nähe der Geburtstagsfeier, schwer betrunken, womöglich sogar bewusstlos.
Polizei und Rettungskräfte mit Hinweis „hilflose Person“ alarmiert
Polizei und Rettungskräfte wurden alarmiert mit dem Hinweis „hilflose Person“. Am Ort eingetroffen, wurde diesen sofort klar: Der Mann muss ins Krankenhaus. Als man ihn dann in den Rettungswagen heben wollte, zeigte sich der Mann aber gar nicht mehr so hilflos, sondern fing an zu randalieren. Er schlug laut Anklageschrift wild um sich. Als die beiden Polizeibeamten ihm dann Handschellen angelegt hatten, trat er stattdessen aus.
Die beiden Beamten sagten in dem Verfahren als Zeugen aus. Ihre Schilderung: Der 31-Jährige habe sich, als er dann im RTW lag, zunächst wieder beruhigt, schien zwischendurch auch eingeschlafen zu sein. Deshalb habe man ihm auch die Handschellen abgenommen. Wie aus dem Nichts wurde er dann aber wieder aggressiv, pöbelte, trat um sich, versuchte gar, weil der restliche Körper fixiert war, dem Polizisten in die Hand zu beißen. „Dabei hatten wir mehrfach klargemacht, dass wir da sind, um ihm zu helfen“, sagte der 27-jährige Polizist vor Gericht. Seine Kollegin traf der Beschuldigte im RTW so unglücklich, dass ihr Ellenbogen gegen ihren eigenen Schlagstock am Gürtel knallte. Zwar keine allzu schlimmen Verletzungen, aber eine Prellung blieben ihr daher zurück.
Im Krankenhaus Unna angekommen, hatte sich der Fröndenberger immer noch nicht beruhigt. Der Arzt entschied, ihn aufgrund seines Zustandes auf die Intensivstation zu verlegen. Aber auch dagegen setzte sich der junge Mann sprichwörtlich mit Händen und Füßen zur Wehr. Die beiden Polizeibeamten, die den schwer Betrunkenen immer noch begleiteten, riefen eine weitere Streife zur Verstärkung und mussten sich außerdem noch Beleidigungen der übelsten Sorte anhören. Der 31-Jährige stellte sein aggressives Verhalten erst ein, als er im Krankenhaus ein Beruhigungsmittel verabreicht bekam.
Kurze Entschuldigung bei Polizisten
An nichts davon aber konnte er sich bei seiner Verhandlung erinnern. Eher wortkarg nahm er die Ausführungen der anderen Beteiligten zur Kenntnis, konnte sich dann aber noch zu einer kurzen Entschuldigung bei den beiden Polizisten durchringen, welche diese auch annahmen. Die Anklage lautete auf Körperverletzung, Beleidigung sowie Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die beiden letzten Punkte sah Amtsrichter Granseuer, im Gegensatz zur Staatsanwältin, aber als nicht sicher erwiesen an. Denn aufgrund der starken Alkoholisierung des Angeklagten bei der Tat könne er nicht sagen, ob dieser die Polizisten überhaupt als solche erkannt und sie deshalb gezielt angegriffen habe. Körperverletzung und Beleidigung blieben es natürlich trotzdem.
Wegen der schweren Alkoholisierung erkannte das Gericht auf verminderte Schuldfähigkeit. Das Urteil beschert dem 31-Jährigen eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen über 35 Euro, insgesamt 2100 Euro. Noch ist das nicht rechtskräftig.