Menden. In den stark frequentierten Zonen der Berufs- und Schulwege herrscht während der Weihnachtsferien keine Maskenpflicht mehr.

In den zuletzt ausgewiesenen Maskenzonen wird während der Weihnachtsferien teils die Maskenpflicht aufgehoben. Dabei handelt es sich um die Berufs- und Schulwege in Menden. „Wir haben die Maskenpflicht dort vor allem aufgrund des Schülerverkehrs festgelegt, und den gibt es ja während der Ferien nicht“, erklärt Pressesprecher Johannes Ehrlich. Mit dem Ende der Schulferien tritt dann auch wieder die bisherige Regelung in Kraft, dass zwischen 7 Uhr und 17 Uhr in den durch Schüler und Berufstätige stark frequentierten Bereichen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

Unter anderem handelt es sich bei diesen Zonen um die Straßen Heimkerweg zwischen Einmündung Gisbert-Kranz-Straße und Bahnhofstraße sowie die Gisbert-Kranz-Straße, Windthorststraße, Am Ziegelbrand, Bahnhofsvorplatz und die Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Walramstraße. Die Walramstaße ab Ecke Bahnhofstraße bis Ecke Brückstraße gehört ebenso zu diesen Bereichen, ähnlich wie die Brückstraße ab Ecke Kolpingstraße bis Walramstraße. Auch an der Werler Straße zwischen Unnaer Straße und Fröndenberger Straße ist eine Mund-Nasen-Bedeckung von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 Uhr bis 17 Uhr verpflichtend. Zumindest außerhalb der Schulferien.

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Hinweise auf Schildern folgen

„Wenn man während der Ferien den Ziegelbrand hochläuft, begegnet man ja fast keinem“, erklärt der Stadtsprecher. Die Zonen seien damals extra aus dem Grund ausgewählt worden, weil dort während der Schulzeit eine erhöhte Frequentierung herrscht. Die Änderung und Aufhebung der Maskenpflicht in der Zeit der Weihnachtsferien wurde am 16. Dezember beschlossen und ist seit dem 17. Dezember gültig.

Hinweise zur Aufhebung der Maskenpflicht werden in den kommenden Tagen auf den jeweiligen Schildern, die zuvor ebenfalls auf die jeweiligen Uhrzeiten hingewiesen haben, ergänzt. Mit dem offiziellen Beginn der schulfreien Zeit ab dem 21. Dezember beginnt auch der Entfall der Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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Zunächst plant die Stadt die Aufhebung bis zum 6. Januar. „Wir müssen abwarten, was noch entschieden wird“, sagt Ehrlich. Demnach warte die Stadt darauf, ob die Ferien verlängert werden, dann werde auch automatisch der Entfall der Maskenpflicht in den oben genannten Zonen verlängert. Wenn es jedoch dazu kommen sollte, dass das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, so muss auch die Hönnestadt ihre Verordnung überarbeiten.