Menden. Noch nicht alle Geschenke zusammen? Kein Problem. Viele Mendener Einzelhändler bieten aufgrund des Lockdowns nun einen Liefer-/Abholservice an.
Noch bis mindestens 10. Januar herrscht nun ein kompletter Lockdown in NRW. Damit die Mendener dennoch pünktlich zum Fest alle Geschenke beisammen haben, bieten viele Einzelhändler in der Hönnestadt jetzt Lieferservices an. Die meisten Inhaber liefern die Bestellungen sogar selbst aus, sofern es sich auf Menden beschränkt.
Der Zeitpunkt des zweiten kompletten Lockdowns sei unglücklich gewählt, meint Einzelhändlerin Susanne Leser vom Bekleidungsgeschäft Glücksgriff. „Der November war wirklich sehr schwach, und im Dezember fing es nun gerade an anzulaufen“, sagt sie. Seit der Verkündung eines möglichen Shutdowns habe der Kundenzulauf nochmals zugenommen. „Es war nicht wie in Großstädten, wo die Menschen Schlange standen, aber es war mehr zu tun in den letzten Tagen.“
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Chefin selbst macht den Lieferservice
Mit dem ersten Tag des Lockdowns bietet auch Susanne Leser nun einen Liefer- und Abholservice an. „Ich bin bis zum 23.12 jeweils von 12 bis 14 Uhr im Laden, wenn jemand etwas abholen möchte“, sagt sie. Zudem sei sie nach Absprache auch bereit Bestellungen innerhalb Mendens auszuliefern. Die Anzahl der Bestellungen halte sich bislang aber in Grenzen. „Ich mache das ja auch erst seit einem Tag, das läuft hoffentlich noch an.“ Gutscheine können auch noch kurz vor knapp bestellt und verschickt werden. „Das mache ich per Briefpost.“
Neben Susanne Leser bieten viele weitere Einzelhändler Liefer- und Abholservices an. Auch Frank Eickhoff von Eickhoffs und Eva Kissing von Engel und Rabauken wollen ihren Kunden die Möglichkeit geben, auch im Lockdown noch alle Geschenke zusammen zu bekommen. Zudem bietet Andreas Wallentin von der Buchhandlung Daub diesen Service an. Aber auch die Wein Galerie Bulla oder das Bekleidungsgeschäft Terra Haven sowie der Geschenkartikel-Shop „My Fantasy 2.0“ liefern.
Anders als im ersten Shutdown im März wissen viele Händler nun besser mit der Situation umzugehen. „Damals sind wir da auch ganz gut rausgekommen“, betont Eva Kissing. Viele Geschäftsinhaber setzen vor allem auf die Treue und Solidarität der Mendener und hoffen, dass noch nicht jeder alle Geschenke beisammen hat und es wie eh und je Nachzügler gibt.
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Wer schließen muss, darf liefern
Der landesweite Lockdown gilt seit Mittwoch. Geöffnet bleiben Läden für Güter des täglichen Bedarfs. Das sind laut aktueller Coronaschutzverordnung für NRW der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte, Wochenmärkte für Verkaufsstände mit Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs sowie Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien. Auch Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte dürfen weiter geöffnet halten. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen bleibt gestattet. Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden dürfen während des Lockdowns offen bleiben.
Einen Lieferservice dürfen alle Händler bieten, die wegen der Coronakrise schließen mussten. Die Abholung bestellter Waren ist ebenfalls erlaubt – unter Beachtung aller Schutzmaßnahmen. Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs, aber auch andere Sortimente anbieten, dürfen insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt bei den anderen Sortimenten, dürfen nur noch die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden. Somit wird man in Drogerien und Supermärkten wieder auf abgesperrte Bereiche treffen. Unter anderem gilt dies für deren Spielzeugabteilungen.