Menden. Die landesweite neue Coronaschutzverordnung gilt seit dem 1. Dezember. In Menden treten die neuen Regeln am 3. Dezember in Kraft.

Ab Donnerstag, 3. Dezember, tritt die neue Coronaschutzverordnung für Menden in Kraft. Das bestätigt Stadtsprecher Johannes Ehrlich auf Nachfrage der Westfalenpost. „Es wird sich nicht allzu viel zur alten Verordnung ändern“, fügt er hinzu.

Maskenpflicht

Demnach gilt nach wie vor eine Maskenpflicht in den ausgewiesenen Zonen zu den jeweiligen Uhrzeiten. Jedoch muss nun auch in der Hönnestadt vor viel besuchten Geschäften und Einkaufszentren sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. „Das ist immer davon abhängig, ob es ein privates oder städtisches Grundstück ist“, erklärt Johannes Ehrlich. In ganz Nordrhein-Westfalen habe man sich auf die Ausweitung der Maskenpflicht geeinigt.

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In Menden hält man an der Einsicht und Vernunft der Bürger fest und hat sich nach gestrigem Stand dazu entschieden, keine expliziten Parkplätze auszuweisen, auf denen eine Maskenpflicht gilt, erläutert Sebastian Arlt, erster Beigeordneter der Stadt. Er hofft, dass die Mendener von selbst erkennen, wenn viele Menschen auf Parkplätzen vor Supermärkten oder Einkaufszentren sind. „Die Verordnung des Landes setzt nicht voraus, dass die Städte die Parkplätze explizit ausweisen müssen. Man kann es zwar machen, aber man muss es nicht.“

Gastronomie

Zudem lässt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW nur noch ein Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zu. Diese verstärkten Kontaktbeschränkungen gelten vorerst bis zum 20. Dezember. Auch Mendener Restaurants, Cafés und Bars bleiben vorerst geschlossen. In der neuen Verordnung von Bund und Ländern rechnet man sogar damit, dass die gesamte Gastronomie noch im Januar dicht bleiben wird. Genaue Entscheidungen soll es dann kurz vor Weihnachten geben, wenn sich Bund und Länder erneut beraten.

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Schulen

Schüler und Schülerinnen der Hönnestadt starten außerdem früher in die Weihnachtsferien. Nordrhein-Westfalen zieht aufgrund der Pandemie die schulfreie Zeit vor und schickt Schüler schon am 19. Dezember in die Ferien. Demnach ist Freitag, 18. Dezember, der letzte Schultag vor Beginn des neuen Jahres 2021.

Geschäfte und Einzelhandel

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern müssen zudem dafür sorgen, dass sich pro zehn Quadratmetern lediglich ein Kunde aufhält. Ab einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern sind es sogar zwanzig Quadratmeter pro Kunde. Dazu zählen in Menden große Lebensmittelgeschäfte wie beispielsweise Kaufland oder das Mode-Kaufhaus Sinn in der Innenstadt. Anders als die Gastronomie bleibt der Einzelhandel weiter geöffnet. Zudem gibt es in Menden von Donnerstag, 3. Dezember, bis Sonntag, 6. Dezember, ein kleines Weihnachtsdorf in der Fußgängerzone , um Schausteller und Einzelhändler in der Krise zu unterstützen.

Kontaktlockerungen

Die landesweiten Kontaktlockerungen gelten während den Weihnachtsfeiertagen auch in Menden. So haben die Hönnestädter die Möglichkeit, zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar mit bis zu zehn Menschen aus verschiedenen Haushalten zusammenzukommen. Dennoch appelliert die Landesregierung an die Eigenverantwortung und Vernunft der Bürger, sich ausschließlich auf den engsten Familien- und Bekanntenkreis zu beschränken.

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Silvester

Im Allgemeinen sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke verboten. Auch das Böllern auf öffentlichen Straßen soll teils untersagt werden. Allerdings entscheiden Städte und Kommunen selbst über diese Bereiche. „ Da möchten wir uns noch im Detail mit der Politik abstimmen “, sagt Johannes Ehrlich. Die Entscheidungen zum Silvester-Feuerwerk sollen in den kommenden Tagen fallen.

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