Menden/Arnsberg. Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gingen seit März 101 Klagen gegen Corona-Verordnungen ein. Es geht um Schule, Maskenpflicht und Existenzen.
Vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg hat es seit Mitte März 101 Klagen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung gegeben. Ungewöhnlich häufig ging’s versöhnlich aus.
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„Dabei sind die Verfahrensgegenstände sehr breit gefächert“, erklärt Presse-Dezernentin Silke Camen. So gebe es etliche Klagen gegen Allgemeinverfügungen der Städte wie jetzt in Menden . Jemand habe aber auch Ausbildungsmängel wegen des Schulausfalls geltend machen wollen. Eltern klagten Kita-Beiträge ein. Auch im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe habe es mehrere Klagen gegeben.
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Alleine seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes am 2. November habe es wieder 14 neue Klagen gegeben. Darunter wollten sieben Kläger im Eilverfahren einstweiligen Rechtsschutz. Ein Fitnessstudio und ein Tätowierer wehrten sich gegen Schließungen. Es ging gegen Anordnungen einer Schule, die wegen eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht Schüler mit Ordnungsmaßnahmen belegte.
Eilbedürftigkeit der Verfahren ist nicht immer klar
„Die Frage, ob ein Verfahren mit Corona-Bezug zwingend einer zeitnahen Erledigung zugeführt werden muss, kann nicht allgemein beantwortet werden“, erklärt Camen. „Die Frage der Eilbedürftigkeit richtet sich vielmehr immer nach der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Einzelfalls.“
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Zu einem Urteil kam es bislang nur in ganz wenigen Fällen: „Den mit den einzelnen Verfahren befassten Kammern des Gerichts – insbesondere der für das Sachgebiet des Gesundheits- und Infektionsschutzes zuständigen Kammer – ist es bislang größtenteils gelungen, die Verfahren unstreitig, das heißt ohne einen Beschluss oder ein Urteil erlassen zu müssen, zu erledigen“, sagt Camen. Die Richter hätten oft einen rechtlichen Hinweis erteilt, der dann auch so umgesetzt wurde. So schränkte beispielsweise die Stadt Menden ihre Maskenpflicht zeitlich ein, um eine Verhältnismäßigkeit der Regelung zu gewährleisten.
Verwaltungsgericht für mehrere Kreise zuständig: MK, HSK, Hagen, EN, Olpe, Siegen
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Das Verwaltungsgericht Arnsberg ist für den Bereich Märkischer Kreis, Hagen, Hamm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis und die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest zuständig. Verfahren, die sich unmittelbar gegen die Coronaschutz-Verordnung des Landes richten, werden von dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bearbeitet, von den Rechtsschutzsuchenden oftmals aber bei dem Verwaltungsgericht anhängig gemacht“, sagt Dezernentin Camen.
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