Menden. Ein Mendener klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt wegen der Maskenpflicht in der Innenstadt. Dem Kläger geht es um Prinzipien.

Ein Mendener klagt wegen der Maskenpflicht gegen die Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Die Stadt hat schon darauf reagiert und die Verfügung angepasst. Der Kläger hat juristische Erfahrung.

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„Wir werden dieses Verfahren wahrscheinlich unstreitig abschließen“, sagt Gerichtssprecherin Silke Camen. Sie bestätigt ein anhängiges Eilverfahren vor dem Gericht. Ein Mendener hatte gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Menden geklagt. „Wir haben der Stadt Menden einen rechtlichen Hinweis erteilt.“ Darin ging es darum, dass die Stadt Menden die Verhältnismäßigkeiten bei der Maskenpflicht mehr berücksichtigen müsse.

Bislang mussten Passanten auch mitten in der Nacht Maske tragen

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Die Stadtverwaltung hatte in den vergangenen Wochen mehrfach Allgemeinverfügungen erlassen. Der Kläger stieß sich an der Verfügung, die in weiten Teilen der Innenstadt und auf der Lendringser Hauptstraße das Tragen eines Mund-Nasenschutzes verbindlich vorschreibt. Die Stadtverwaltung hatte die Verfügung unabhängig von Wochentagen und Tageszeiten erlassen. Passanten müssten auch sonntags nachts um 2 Uhr eine Maske tragen. „Diese Regelungen wurden als unverhältnismäßig angesehen“, sagt Camen.

Die Stadtverwaltung reagierte in dieser Woche mit einer veränderten Verfügung. Die Regelung ist jetzt zwar komplizierter geworden, schränkt aber die Pflicht ein. Für klassische Schulwege gilt sie jetzt von 7 bis 17 Uhr, für Einkaufsbereiche von 8 bis 19 Uhr.

Bürgermeister Roland Schröder zeigt Verständnis für Argumentation

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Von Christopher Smith (aufgeschrieben von Arne Poll)

Bürgermeister Roland Schröder zeigt Verständnis für die Argumentation des Gerichts und des Klägers: „Wir können nachvollziehen, dass es keinen Sinn macht, die Bürgerinnen und Bürger nachts um 1 Uhr dazu zu verpflichten, eine Maske zu tragen, wenn kaum jemand sonst unterwegs ist. Wir haben uns daher auch entschieden, Straßen nach unterschiedlichen Nutzungen zu gruppieren und entsprechend nachvollziehbare Zeiten festzulegen.“

Gleichzeitig bitte er um Verständnis dafür, dass es durch die Einschränkungen noch einmal komplizierter werde. „Wir sind natürlich daran interessiert, Vorgaben zu machen, die jeder verstehen und nachvollziehen kann. Die Entwicklung der Pandemie hat uns aber gezeigt, dass das nicht immer möglich ist. Es hat sich bei vielen Maßnahmen erst später gezeigt, ob sie wirklich zielführend sind oder eben nicht. Hier bitte ich um Vertrauen, dass wir alles daransetzen, damit wir gemeinsam auch diese schwere Zeit überstehen.“

Kläger betont: Ich bin kein Corona-Leugner

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Offen ist, wer dann die Kosten des Verfahrens tragen muss. Das Gericht hat (weil der Streitwert kaum zu beziffern ist) einen Streitwert von 5000 Euro angesetzt. Kommt es zu keinem Urteil, ergibt das Gebühren voraussichtlich in Höhe von 438 Euro . Dazu kommen noch theoretisch Anwaltskosten. Bei einem streitigen Urteil wären noch zwei weitere Gebühren entstanden.

Der Mendener Anwalt Tobias Noll, hier bei einer anderen Verhandlung vor Gericht.
Der Mendener Anwalt Tobias Noll, hier bei einer anderen Verhandlung vor Gericht. © IKZ | Thomas Krumm

Hinter der Klage steckt der Mendener Anwalt Tobias Noll. Er betont: „Ich habe nicht gegen die Maskenpflicht generell geklagt, ich habe gegen die Verhältnismäßigkeit geklagt.“ Es sei nicht angemessen, dass man beispielsweise nachts um 3 Uhr vor seiner Kanzlei an der Unnaer Straße eine Maske tragen müsse. „Man kann das kleinkariert nennen“, sagt Noll. „Aber auch in einer Krise müssen Grundsätze eines Rechtsstaates funktionieren und man muss die Verhältnismäßigkeit wahren.“

Noll betont, dass er mit der abgeänderten Verordnung sehr gut leben könne. Er wolle auch nicht in die falsche Ecke gedrängt werden: „Ich bin für eine Maskenpflicht tagsüber in der Fußgängerzone. Ich ärgere mich tierisch über solche Demonstrationen. Ich bin kein Corona-Leugner.“

Weitere Klage gegen die Stadt Menden wegen der Beschilderung

Mittlerweile ist eine weitere Klage gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht anhängig, ebenfalls von Noll. Sie richtet sich gegen die Beschilderung. „Das Problem mit den Schildern ist, dass keinerlei Zeit darauf steht“, sagt Noll. Er halte das Schild juristisch gesehen für eine weitere Allgemeinverfügung, die mit der schriftlichen Verfügung konkurriere. Das müsse geregelt werden.

Bürgermeister Roland Schröder kündigt unabhängig von der Klage im WP-Gespräch an, dass die Stadt die Schilder mit den jeweiligen Zeiten bekleben wolle. Man habe sich gegen QR-Codes entschieden, mit denen man per Smartphone zur Verordnung gelangen könnte: „Wir wissen, dass das kompliziert ist. Wir wollen den Bürgern soweit wie möglich helfen, die Regelungen umzusetzen.“

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