Menden. Keine Maskenpflicht mehr rund um Mendener Bahnhof und Hönnegymnasium. Allgemeinverfügung hat Gültigkeit verloren. Städte sollen entscheiden.

Die Schilder rund um den Mendener Bahnhof und das Hönnegymnasium, die auf die Maskenpflicht in diesen Straßen hinweisen, fehlen. Seit dem 1. November ist diese Maskenpflicht nämlich aufgehoben. Grund: Die Allgemeinverfügung des Kreises war nur bis zum 31. Oktober gültig, wie Johannes Ehrlich, Pressesprecher der Stadt, auf Nachfrage der Westfalenpost bestätigt.

Zuvor hatte der Märkische Kreis eine Allgemeinverfügung für alle Städte und Gemeinden verordnet, aus der unter anderem hervorging, dass an der Walram- und Bahnhofstraße ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Doch weil die Gültigkeit mit dem 31. Oktober verloren ging, gibt es derzeit keine Maskenpflicht mehr in der Hönnestadt. Zumindest nicht in den zuvor auserkorenen Zonen. Allerdings gilt die beschlossene Maskenpflicht des Landes „natürlich weiterhin“, erklärt Ehrlich.

Somit muss auch in Menden unter anderem auf Spielplätzen, in Geschäften und in der Bücherei durchgehend eine Maske getragen werden.

Städte sollen über Maskenpflicht selbst entscheiden

Man sei in stetigem Austausch mit dem Kreis und warte auf Entscheidungen. „Entweder regelt es der Kreis, oder wir regeln es selbst“, sagt der Johannes Ehrlich. Gemeint ist, dass die Maskenpflicht in gewissen Teilen und Straßen der Hönnestadt gelte.

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Und genau das wird voraussichtlich auch eintreten, denn Hendrik Klein, Sprecher des Kreises, äußerte, dass der Kreis keine allgemeine Maskenpflicht einführen werde. Das sollen die Städte selbst entscheiden: „Ob es eine Maskenpflicht in einer Stadt gibt oder nicht, liegt bei jeder Stadt selbst. Das kann also Menden für sich regeln, das regelt nicht der Märkische Kreis.“

In welchem Ausmaß und ab wann dann der Mund-Nasen-Schutz auch wieder an der frischen Luft getragen werden muss, ist derzeit allerdings noch unklar. Somit steht aktuell auch noch nicht fest, ob in Menden wieder die gleichen Bereiche als „maskenpflichtige Zonen“ ausgewählt werden.

Iserlohn beschließt eigene Verfügung

Während es am Montag für Menden noch keine genauen Informationen zur künftigen Handhabung der Maskenpflicht gab, hat die Stadt Iserlohn schon erste Entscheidungen getroffen. „Der Kreis überlässt die Entscheidung den Kommunen, und die Stadt Iserlohn wird davon auf jeden Fall Gebrauch machen“, sagt Pressesprecherin Christine Schulte-Hoffmann.

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Demnach sei man derzeit dabei, eine eigene Verfügung zu erstellen. Diese beinhalte unter anderem, dass im Innenstadt-Bereich in Iserlohn und Letmathe weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden müsse. „Die Verfügung tritt voraussichtlich ab Mittwoch in Kraft“, sagt Schulte-Hoffmann weiter. Zunächst müsse die Verfügung jedoch amtlich bekannt gemacht werden, damit diese auch rechtlich gültig ist. „Das läuft in der Regel über das Amtsblatt des Märkischen Kreises.“

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