Menden. Eigentlich war es Ziel von Politik und Verwaltung, die Zahl der Spielhallen in Menden zu reduzieren. Jetzt gibt es eine neue.

Eigentlich sollte die Zahl der Spielhallen in Menden reduziert werden. Davon ist allerdings im Stadtbild kaum etwas zu spüren. Stattdessen ist eine weitere Spielhalle hinzugekommen.

Das ursprüngliche Ziel

Schon vor rund sieben Jahren hatte die Westfalenpost darüber berichtet: Von den damals 14 Spielhallen-Standorten mit insgesamt 24 Konzessionen sollte lediglich eine Handvoll übrigbleiben. Nun, im Herbst 2020, gibt es immer noch 13 Spielhallen in Menden.

Von dem ursprünglichen Ziel ist Menden also weit entfernt. Woran liegt das? Wir haben bei der Stadt nachgefragt.

Der Abstand

Eigentlich muss es zwischen zwei Spielhallen einen Mindestabstand von 350 Metern geben. Ein Blick auf die Adressen der Spielhallen in Menden zeigt, dass dieser Mindestabstand zum Teil weit unterschritten wird – vor allem in der Innenstadt. Die Stadt hat hier den Abstand per Luftlinie und auch die tatsächliche Wegstrecke überprüft. Ergebnis: „Die Abstände sind hier alle unter den vorgeschriebenen 350 Metern“, bilanziert Stadtsprecher Johannes Ehrlich.

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Die Konzessionen

Außerdem gibt es im Innenstadt-Bereich fünf Spielhallen mit sechs Konzessionen. Eine der Spielhallen wird also zwei Konzessionen betrieben, informiert Johannes Ehrlich. Mehrfachkonzessionen allerdings sind laut Glücksspielstaatsvertrag eigentlich verboten. Doch: „Für diese Spielhalle wurde bereits 2017 vom Betreiber ein Härtefallantrag gestellt.“

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Die Betreiber

Den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags stehen die Interessen der Betreiber gegenüber. „Hier mussten die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber dem öffentlichen Interesse gegenübergestellt werden“, erklärt Johannes Ehrlich. Klar sei: Auch den Betreibern solcher Einrichtungen dürfe kein Nachteil entstehen. Hier seien zum Beispiel die Miet- und Pachtverträge, die Investitionen in den jeweiligen Standort sowie Zahlungsverpflichtungen der Betreiber in die Waagschale gelegt worden. Auch die Sicherung des Lebensunterhaltes der Betreiber habe eine Rolle gespielt.

Glücksspielstaatsvertrag

Die Erlaubnis für eine Spielhalle wird geregelt im Glücksspielstaatsvertrag. Darin ist unter anderem festgelegt, dass „ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle“ nicht unterschritten werden soll.

Darüber hinaus soll eine Spielhalle „nicht in räumlicher Nähe zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden“. Die für die Erlaubnis zuständige Behörde darf allerdings „unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes und der Lage des Einzelfalls von der Maßgabe zum Mindestabstand (...) abweichen“.

Fazit der Stadtverwaltung: „Nach Auswertung aller Kriterien und Faktoren wurde für die Spielhalle mit zwei Konzessionen (und Härtefallantrag) eine Ausnahmegenehmigung erteilt.“ Diese dürfe bis zum 30. Juni 2021 weiter betrieben werden.

Auch bei den anderen Standorten in der Innenstadt musste abgewogen werden, ob ein Betrieb geschlossen werden kann oder nicht. „Hier wurde zudem berücksichtigt, ob es in der Vergangenheit Probleme oder gar Verstöße gegen geltendes Recht gegeben hat“, erklärt Johannes Ehrlich. Insgesamt sei eine Schließung einer der Spielhallen nicht verhältnismäßig gewesen.

Die Zukunft

Doch die Erlaubnis gelte nur für den jeweiligen Betreiber. Schließt oder verkauft dieser die Spielhalle, gilt die Erlaubnis für einen Nachfolger nicht weiter. „So würde der betroffene Standort mit Verkauf oder Schließung automatisch wegfallen und die Anzahl der Spielhallen auf Dauer in der Innenstadt reduziert“, sagt Johannes Ehrlich. Zudem seien auch diese Erlaubnisse bis zum 30. Juni 2021 befristet worden.

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Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag endet 2021. Ehrlich: „Hier bleibt abzuwarten, welche Folgeregelungen getroffen werden und wie diese umzusetzen sind.“