Märkischer Kreis. Der Märkische Kreis wird keine Maskenpflicht an Grundschulen aussprechen. Was dahintersteckt und warum die Regeln an Schulen doppelt hilft.
Der Märkische Kreis wird voraussichtlich doch keine Maskenpflicht an den Grundschulen aussprechen. Allerdings gelten auch dort jetzt Regeln, die dem erklärte Ziel recht nahe kommen.
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„Es gibt keine Maskenpflicht an Grundschulen im Märkischen Kreis“, erklärt Kreissprecher Hendrik Klein auf Nachfrage. Das habe der Krisenstab des Kreises so am Freitagmorgen besprochen und beschlossen. In den Gebäuden gelten allerdings die allgemeinen Hygiene- und Corona-Regeln des Landes. Und danach gibt es auf den Fluren und in den Allgemeinbereichen der Schulen eine Maskenpflicht. In der Klasse können Grundschüler auf das Tragen einer Maske verzichten. Andere Kreise mit ähnlichen Plänen waren von der Bezirksregierung bereits korrigiert worden. Nur das Land dürfe solche Regeln festlegen.
Land erklärt allgemeine Maskenpflicht für weiterführende Schulen
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Das kommt dem vom Kreis ausgegebenen Ziel relativ nahe. Der Kreis hatte in dieser Woche eine Maskenpflicht für Schulen angestrebt. Gleichzeitig erklärte das Land aber bereits, dass für weiterführende Schulen nach den Herbstferien eine Maskenpflicht gelten soll. Der Kreis begrüßt diese Verpflichtungen, weil es für den Fall einer Infektion die Situation deutlich erleichtert. So müssten nicht mehr ganze Klassen unter Quarantäne gestellt werden, sondern nur noch Schüler aus der direkten Umgebung.
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