Menden. Die Entscheidung über die Corona-Regeln für Menden, Maskenpflicht und Sperrstunde zieht sich hin. Die Stadtverwaltung erklärt, woran das liegt.
Für welche öffentlichen Bereiche in Menden kommt die Maskenpflicht? Wird es wegen der hohen Inzidenz im Zusammenhang mit Corona eine Sperrstunde für die Gastronomie geben? Die Entscheidung darüber steht immer noch aus. Am könnte Menden die Regeln dann festlegen. Die Stadtverwaltung erklärt, woran es liegt, dass es nach den Ansagen von der Landesregierung so lange dauert.
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„Wir warten immer noch auf die Allgemeinverfügung des Kreises“, sagte Stadtsprecher Johannes Ehrlich am Montagmittag. „Der Kreis muss offiziell eine Allgemeinverfügung erlassen und die Gefährdungsstufe eins aufrufen.“ Erst dann könne auch die Stadtverwaltung reagieren. Der Kreis wollte die Allgemeinverfügung noch am Montag veröffentlichen. Aber das zog sich hin.
Inzidenz von 35 ist im Märkischen Kreis seit Freitag überschritten
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Nur auf Basis dieser Verfügungen könne Menden auch die eigenen Regeln festlegen, zu denen das Land die Städte ausdrücklich verpflichtet. Der Märkische Kreis hatte am Freitag erstmals die Inzidenzstufe 35 überschritten. Das heißt: Auf 100.000 Einwohner gesehen, infizierten sich in den vergangenen sieben Tagen kreisweit 35 Menschen mit dem Coronavirus. Ebenfalls am Freitag hatte das Land eine neue Verordnung erlassen. Demnach müssen die Städte wie Menden beim Überschreiten der 35er-Marke Bereiche definieren, in denen wegen der hohen Fußgängerfrequenz eine Maskenpflicht erlassen wird. Ab der 35-Marke ist auch eine Sperrstunde möglich, ab 50 verpflichtend.
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„Wir überlegen gerade, für welche Bereiche die Maskenpflicht gelten könnte“, sagt Ehrlich. Dabei kämen nicht nur die Fußgängerzone in Betracht. Es sei zum Beispiel auch möglich, hochfrequentierte Supermarktparkplätze wie am Bahnhof mit in die Pflicht einzubeziehen. Dabei müsse man auch genau hinsehen, was Privatgelände ist. Denn auch die Kontrolle der Bereiche müsse gegeben sein. Die Stadtverwaltung hatte mit der Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt zuletzt eher unangenehme Erfahrungen gemacht. Viele Passanten, die die Fußgängerzone queren mussten, wollten die generelle Pflicht einfach nicht akzeptieren. Vor zwei Wochen wurde die Pflicht aufgehoben. Das könnte jetzt wieder vorbei sein.
Kreis will noch im Laufe des Montags Allgemeinverfügung veröffentlichen
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Zur Sperrstunde müsse „im Detail diskutiert werden, ob das für Menden etwas bringt“. Es gibt nur wenige Betriebe, die nach 23 Uhr noch viele Besucher haben. Aktuell fällt auch der Swingerclub darunter, der wegen der Corona-Regeln einen Gastronomie-Bereich angemeldet hatte. Der Club darf aber nach den neuen Regeln ohnehin nur noch für maximal 25 Gäste öffnen.
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Ehrlich bittet um Verständnis, dass die Stadt nicht so schnell handeln könne wie das nach den Ankündigungen aus Düsseldorf zunächst aussah. Aus rechtlichen Gründen müsse jede Verfügung erst einmal übermittelt sein, bevor sie auf der nächsten Ebene umgesetzt wird. Man könne nichts anderes tun, als sich vorsorglich schon einmal Gedanken zu machen. Spätestens am Mittwoch komme der lokale Krisenstab im Rathaus zusammen. Sollte die Verfügung eher eintreffen könne es auch schnellere Entscheidungen geben.
Der Inzidenzwert stieg am Montag kreisweit auf 37,5. In Menden sind aktuell 17 Menschen nachweislich infiziert. Damit ist der Grenzwert auch auf Menden heruntergerechnet erreicht.
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