Fröndenberg/Kreis. Kneipen müssen um 1 Uhr schließen, Treffen im öffentlichen Raum maximal zu fünft - im Kreis Unna tritt eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft.
Angesichts steigender Corona-Fallzahlen hat der Kreis Unna eine weitere Allgemeinverfügung erarbeitet. Sie wurde laut Kreis-Pressestelle am Dienstag anderen beteiligten Behörden zugeleitet und tritt nach der erfolgten Abstimmung am Donnerstag, 15. Oktober, in Kraft.
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Wichtige, über die letzte Allgemeinverfügung vom 10. Oktober hinausgehende Regelungen sind:
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur dann mehrere Personen treffen, wenn es sich um eine Gruppe von höchstens fünf Personen handelt.
- An Festen mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeit, Jubiläum) dürfen auch nach der neuen Allgemeinverfügung höchstens 25 Personen teilnehmen. Ausnahme: Die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige örtliche Ordnungsbehörde lässt eine Ausnahme zu.
- Wird ein Fest zeitgleich mit mehr als 25 bis maximal 50 erwarteten Personen geplant, muss dies bei der zuständigen Ordnungsbehörde mindestens drei Tage vorher angemeldet werden (mit Hygiene- und Infektionsschutzkonzept und Liste der erwarteten Gäste).
- In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Personen durchzuführen.
- Gastronomische Betriebe müssen von 1 Uhr bis 6 Uhr schließen. In dieser Zeit ist auch der Verkauf von alkoholischen Getränken, insbesondere auch an Kiosken und Tankstellen verboten.
- In der Kontaktsportart Fußball ist der komplette Spiel- und Wettbewerbsbetrieb untersagt. Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn er kontaktlos unter Einhaltung der Corona-Regeln stattfindet. Es wird dringend empfohlen, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf die Teilnahme am Spiel-, Wettbewerbs- und Trainingsbetrieb außerhalb des Kreises Unna zu verzichten.
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