Fröndenberg/JKreis. Der Kreis Unna gilt wegen hoher Inzidenzzahl als Corona-Risikogebiet. Auch in Fröndenberg greifen ab Sonntag Einschränkungen.
Der Kreis Unna ist seit Freitag Corona-Risikogebiet. Ab Sonntag soll eine verschärfte Fassung der Allgemeinverfügung in Kraft treten. Die sieht vor, dass Kontaktsportarten wie Fußball, Handball & Co. sowie Feiern mit mehr als 25 Teilnehmern bis zum 25. Oktober verboten werden.
Im Laufe des Freitags tagte der Krisenstab des Kreises Unna. Aufgrund des erhöhten Corona-Infektionsgeschehens in den vergangenen sieben Tagen (WP berichtete) hat der Kreis Gegenmaßnahmen beschlossen, um die Pandemie einzudämmen. Wie die aussehen sollen, erläuterten Landrat Michael Makiolla und Uwe Hasche vom Dezernat für Öffentliche Sicherheit und Ordnung am späten Nachmittag in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz.
Corona-Zahlen: Verzögerungen bei der Übermittlung
„Die maßgebliche Grundlage für unser sofortiges Handeln bilden die Berechnungen des Kreises. Denen zufolge haben wir innerhalb der vergangenen sieben Tage einen Wert von 53,18 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern des Landkreises erreicht“, erklärte Michael Makiolla. Dass die aktuellen Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) für den Kreis Unna davon abwichen (Wert am Freitag: 45,6), sei Verzögerungen bei der Übermittlung der tagesaktuellen Zahlen geschuldet. „Sobald die Zahlen beim RKI aktualisiert werden, kann man aber davon ausgehen, dass sich der Kreis Unna auf der Landkartengrafik tiefrot färben wird“, sagte Uwe Hasche. Der Kreis Unna hätte nun den Status des Corona-Risikogebiets inne.
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Als Reaktion darauf habe der Kreis eine Neufassung der Corona-Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Ab Sonntag, 0 Uhr, soll die gelten, sofern die Bezirksregierung Arnsberg und weitere übergeordnete Stellen Grünes Licht geben.
Weitere Einschränkungen möglich
Drei wesentliche Punkte des Papiers, die das öffentliche Leben vorerst bis zum 25. Oktober einschränken werden, hob Landrat Makiolla bei der Pressekonferenz hervor: Zum einen sind ab Sonntag Feste und Veranstaltungen im öffentlichen Bereich, für die kein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, bei der Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Darunter fallen zum Beispiel Hochzeitsfeiern. Dringend empfiehlt der Landrat auch, dass auch weitere Feiern und Treffen im privaten Rahmen nur für maximal 25 Personen stattfinden sollten.
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Desweiteren wird ab Sonntag sämtlicher Spiel- und Trainingsbetrieb in Kontaktsportarten verboten. Im Bereich der Kindertagesbetreuung gilt nun, dass Kinder nur in festgelegten Bezugsgruppen betreut werden dürfen. Uwe Hasche schließt darüber hinaus nicht aus, dass in der kommenden Woche noch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens möglich sind, wenn dies vom Land NRW oder dem Bund gefordert würde.