Fröndenberg. Am Landgericht Dortmund beginnt bald der Prozess gegen einen 30-jährigen Fröndenberger, der einen Bekannten niedergestochen haben soll.
Am Landgericht Dortmund beginnt in der kommenden Woche der Prozess gegen einen 30-jährigen Fröndenberger, der im Herbst 2019 einen Bekannten im Himmelmannpark mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben soll.
Anklage: Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung
Wie Staatsanwalt Felix Giesenregen auf WP-Anfrage bestätigt, muss sich der Fröndenberger ab Mittwoch, 29. April, vor dem Landgericht Dortmund verantworten. Die Anklage lautet dabei auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Der Prozess soll trotz der Corona-Pandemie planmäßig beginnen.
Am Landgericht hat man sich in Zeiten der Corona-Krise derweil vorbereitet, wie Gerichtssprecher Dr. Thomas Jungkamp erklärt, "nach den Empfehlungen des Justizministeriums". Neben verstärkten Einlasskontrollen, bei denen jeder Besucher einen Fragebogen ausfüllen muss, gilt das besonders für Prozessbeteiligte. "Natürlich hat jeder den Anspruch, an einer öffentlichen Verhandlung teilzunehmen, aber es kann auch möglich sein, dass wir den Einlass verwehren, da der Infektionsschutz überwiegt", sagt Jungkamp.
Saisonale Influenza ausgenommen
Daher sei auch die Strafprozessordnung angepasst worden. Hat eine Verhandlung begonnen, darf diese normalerweise maximal drei Wochen unterbrochen werden; ansonsten muss der Prozess neu beginnen. Die Regelungen sehen nun vor, dass eine Verhandlung, die bereits zehn Tage andauert, zwei Monate unterbrochen werden kann. Erkrankt ein Prozessbeteiligter jedoch an Covid-19, so können Verhandlung - die noch keine zehn Tage andauern - über einen zusätzlichen Infektionsschutz-Paragrafen in der Strafprozessordnung auch bis zu drei Monate unterbrochen werden. "Davon ist am Landgericht auch schon Gebrauch gemacht worden", so Jungkamp. Ausgenommen von diesen Neuregelungen ist aber beispielsweise die saisonale Influenza.