Menden. Bundesregierung plant Verdopplung des Pauschbetrags. Stadt Menden sieht Vorteile und Chancen im Vorhaben.

Die Bundesregierung plant eine milliardenschwere Steuererleichterung für behinderte Menschen. Statt 3700 Euro sollen künftig 7400 Euro jährlich ohne Einzelnachweise bei der Steuer angerechnet werden. Inklusionsbeauftragter der Stadt Menden, Olaf Jung, sieht diese Maßnahme als längst überfällig. Allerdings bemängelt er, dass erneut manche behinderte Menschen wie Rentner „durchs Raster fallen“ und außen vorgelassen würden.

Seit über 40 Jahren wurde der Pauschbetrag für Behinderte nicht mehr erhöht. „Ich finde, dass die geplante Steuererleichterung schon lange überfällig ist, da diese seit 1975 schon nicht mehr angepasst wurde, obwohl alles teurer geworden ist“, sagt Olaf Jung. Daher sieht der ehrenamtlich Inklusionsbeauftragte deutliche Vorteile in der Steuererleichterung.

Zum einen werden die außergewöhnlichen Belastungen abgegolten, die für Behinderte als typische Mehraufwendungen dazukommen. „Hierzu zählen beispielsweise der Mehraufwand an Wäsche, die Kosten für behinderungsbedingte Heilbehandlungen und Arzneimittel sowie für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Prothesen.“ Zum anderen werden aber auch behinderungsbedingte Einbauten wie eine für Rollstuhlfahrer gestaltete Duschwanne durch den Pauschbetrag ausgeglichen.

Auch interessant

Norbert Schmitt, Vorsitzender des Sozialverbands Vdk in Menden, äußert sich ebenfalls freudig über die geplante Erhöhung. Von einer Überfälligkeit spricht er allerdings nicht. „Wir sind froh, wenn es überhaupt kommt.“ Das mit der Gerechtigkeit sei immer schwierig zu sagen. Natürlich gebe es verschiedene Maßnahmen, um behinderten Menschen zu helfen. Doch Norbert Schmitt findet die derzeit geplante gut und hofft, dass die Umsetzung schnellstmöglich erfolgen wird.

Grad der Behinderung

Der Aussage von Olaf Jung, dass Rentner aus dem Raster fallen würden stimmt der Vorsitzende nicht zu. „Es werden keine Personen ausgeschlossen. Jeder, der Steuern zahlt, ist inbegriffen“, erklärt er. Der Vorteil, der durch die Verdopplung der Steuererleichterung hervorgeht, wird sich in seinen Augen vor allem auf die Menschen mit einem kleinen bis mittleren Einkommen sehr positiv auswirken.

Den Pauschbetrag erhalten behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt wurde. Menschen, dessen Grad unter 50 liegt, aber auf mindestens 25 festgestellt wurde, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Steuererleichterung, wenn ihnen aufgrund der Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen. Auch wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer Berufskrankheit beruht, können die Menschen, dessen Grad unter 50 liegt, den Pauschbetrag verlangen.

Die Höhe des Betrags richtet sich dabei nach dem jeweiligen Grad der Behinderung. Zurzeit beträgt dieser bei behinderten Menschen, die hilflos sind sowie für Blinde 3700 Euro.

Für den Staatshaushalt bedeutet die Steuersenkung rund eine Milliarde Euro Kosten pro Jahr. Noch in diesem Sommer soll das neue Gesetz ins Kabinett und ebenfalls noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.