Menden. Das Mendener Ordnungsamt erklärt, worauf Bürger an den Osterfeiertagen achten müssen. Eiersuche, Grillen, Privatfeiern: Was ist okay?
Die Osterfeiertage stehen an und die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist allgegenwärtig. Das gesellschaftliche Leben ist massiv eingeschränkt, um die Verbreitung zu verlangsamen. Aber darf der Osterhase überhaupt noch in den Garten hoppeln? Das Ordnungsamt der Stadt Menden gibt einen Überblick, was an Ostern erlaubt ist und was nicht.
Darf der Osterhase noch in den Garten oder die Wohnung kommen? Unter welchen Umständen?
Stadtsprecher Johannes Ehrlich: Privater Besuch ist nicht grundsätzlich verboten. Untersagt sind allein Zusammenkünfte und Ansammlungen in öffentlichen Räumen. Im Privatbereich vertrauen der Gesetzgeber und auch das Ordnungsamt auf die Vernunft und Umsicht der Bürgerinnen und Bürger. Solange die privaten Zusammenkünfte nicht auffällig im Sinne von gefährlich werden, muss das Ordnungsamt auch nicht einschreiten. Es hat aber gleichwohl das Recht, im Einzelfall einzuschreiten, wenn die Situation es erfordert, und zwar auch im privaten Bereich. Da der Osterhase es mit den Kindern jedoch ausschließlich gut meint und hinreichend rücksichtsvoll agiert, dürfte sein Besuch möglich sein.
Darf ich in meinen eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten die Familie oder Freunde treffen? Ist das nur auf öffentlichem Grund nicht erlaubt? Gibt es möglicherweise eine Grauzone?
Private Treffen sind möglich, solange Rücksichtnahme und Umsicht herrschen. Schlägt jedoch eine private Zusammenkunft über die Stränge, dann kann und muss das Ordnungsamt zur Not einschreiten. Auch hier gilt zum eigenen Schutz und dem Schutz der Mitmenschen: Abstand halten, regelmäßig lüften und Hände waschen, Husten-/Niesetikette einhalten. Also all die Vorgaben, die im Zusammenhang mit Corona gelten. Auch sollte der Schutz von Risikogruppen an Ostern ernst genommen werden. Was Besuche angeht, gibt es ja auch ganz klare Empfehlungen der Landes- und Bundesregierung.
Wie bereitet sich das Ordnungsamt auf die Feiertage vor? Wird Personal aufgestockt? Wird es möglicherweise sogar Lautsprecherdurchsagen oder Kontrollen an markanten Punkten geben?
Das Ordnungsamt wurde durch neue Kolleginnen und Kollegen verstärkt. Es ist in zwei Schichten mit mehreren Teams im Stadtgebiet unterwegs und daher stark präsent. Die Stadt ist in der Lage, die Teams schnell und flexibel zu verstärken. Es gibt natürlich auch entsprechende konkrete Überlegungen für die Feiertage.
Rät das Ordnungsamt möglicherweise sogar davon ab, bestimmte Orte an Ostern aufzusuchen, weil dort viele Menschen erwartet werden?
Die Bürgerinnen und Bürger haben durch ihr bisheriges, weitestgehend umsichtiges und diszipliniertes Verhalten deutlich gemacht, dass ihnen der Ernst der Lage absolut bewusst ist. Das Bewusstsein und die Bereitschaft, sich selbst, seine Lieben und seine Mitmenschen vor Infektionen zu schützen, ist und bleibt das wichtigste Mittel im Kampf gegen SARS-CoV-2. Deshalb rät das Ordnungsamt unbedingt dazu, in allen Lebenslagen den Sicherheitsabstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Jede Situation, die dazu führen könnte, dass dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte unbedingt vermieden werden.
Mehren sich Anrufe von Bürgern, die andere Bürger oder Nachbarn anschwärzen?
Es gibt diese Anrufe. Die Anzahl ist jedoch überschaubar. "Anschwärzen" ist hier allerdings vielleicht der falsche Begriff. Es geht ja vielmehr darum, dass sich Menschen um die Gesundheit anderer und ihre eigene sorgen, da sie den Ernst der Situation erkannt haben und fürchten, dass durch das Fehlverhalten Einzelner möglicherweise Wellen los getreten werden, die nicht mehr aufzuhalten sind. Da wir alle nicht wissen, wie sich die Corona-Epidemie in Menden auswirken wird, ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste, und daher das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, die sich beim Ordnungsamt melden, verantwortungsvoll gegenüber der Allgemeinheit.
Wie kann ich mich davor schützen, dass Nachbarn Ordnungsamt oder Polizei zu mir schicken, obwohl ich mich an die Regeln halte, es nach außen aber möglicherweise anders wirkt?
Der effektivste Schutz ist eine gute Nachbarschaft. Auch in Nicht-Corona-Zeiten hat es sich bewährt, mit seinen Nachbarn zu reden und eine Situation zu erklären, bei der ein falscher Eindruck entstehen könnte. Ein anderer Weg ist der, möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen. Das ist jedoch nicht immer möglich und hängt zuletzt von der Nachbarschaft ab. Die Ordnungsbehörde ist jedoch geübt in der Einschätzung der Lage und wird gewiss angemessen reagieren, so dass niemand befürchten muss, zu Unrecht belangt zu werden.
Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen, wenn ich eine fröhliche Eiersuche in meinem Garten mit der Familie und Bekannten veranstalte?
Solange die Eiersuche keine Gefahr darstellt, ist sie erlaubt und zieht selbstredend keine negativen rechtlichen Konsequenzen nach sich. Wenn jedoch ein Ordnungsverstoß vorliegt, ist grundsätzlich mit einer Auflösung der Ansammlung zu rechnen und mit Bußgeld, das ab 200 Euro aufwärts liegen wird. Sie gelten beim Erstverstoß. Im Wiederholungsfalle sind Bußgelder bis 25.000 Euro möglich. In Fällen grober Verstöße kann sogar eine Straftat vorliegen, welche durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird.
Wie viele Verstöße hat das Ordnungsamt, seitdem der Erlass gilt, aufgenommen? Woran hakt es in Menden am meisten?
Nur so viel: Wie schon erwähnt zeigen sich die Mendenerinnen und Mendener bislang weitestgehend umsichtig und diszipliniert.