Menden. Welche geschützten Tiere kommen im Planungsraum für den Lückenschluss der A46 zwischen Hemer und Neheim vor? Die Fauna-Kartierung gibt Antworten.

Schleicht die Wildkatze durch Mendens Wälder? Welche Fledermausarten leben zwischen Hemer und Menden? Alle Arten gelten als streng geschützt. Wo sind Kreuz- oder Geburtshelferkröte zu finden? Antworten auf diese und weitere Fragen soll die Fauna-Kartierung geben. 120 Quadratkilometer – so groß ist der zu untersuchende Planungsraum für das Projekt „46sieben“ – werden dafür unter die Lupe genommen. Manche Bereiche sogar sehr intensiv.

Auswirkungen auf Mensch und Natur

Der Bau einer Straße, oder, wie im Fall des Projekts „46sieben“, einer Autobahn und einer Bundesstraße, stellt immer einen großen Eingriff in die Umwelt dar. Deshalb steht am Anfang solcher Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ist seit Anfang der 1990er Jahre gesetzlich vorgeschrieben und soll die möglichen Auswirkungen eines Projekts auf Mensch, Natur, Klima, Boden ermitteln. Das Bundesverkehrsministerium, das für die Zulassung des Projektes zuständig ist, muss die Ergebnisse der UVP bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

Das Ziel

Ziel der Untersuchungen ist es, einen „relativ konfliktarmen Korridor“ innerhalb des 120 Quadratkilometer großen Planungsraumes zu finden. Dieser Bereich soll durch die Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt werden.

Das Vorgehen

Zunächst geht es darum, den so genannten Untersuchungsraum des Vorhabens festzulegen, also das Gebiet, in dem Varianten der Trasse liegen könnten. Welche Bereiche sollen untersucht werden? Welche werden von vorn herein ausgeschlossen? In diesem Untersuchungsraum sollen die vermutlichen Auswirkungen des Projektes auf die dort lebenden Menschen, Tiere, Pflanzen sowie auf Luft, Landschaft, Boden und Wasser ermittelt werden. Im Oktober vergangenen Jahres hat dazu erstmals ein Arbeitskreis getagt. Mitglieder sind Träger öffentlicher Belange, Kommunen, Naturschutzverbände. Der Arbeitskreis greift Anregungen und Bedenken des Dialogforums auf. Auch die betroffenen Städte und Gemeinden und deren Bürger sollen Vorschläge einbringen und Kritik äußern können. Im vergangenen Jahr wurde bereits eine sogenannte „Faunistische Planungsraumanalyse“ (FPA) erstellt. Eine FPA gibt vor, nach welchen geschützten Arten im weiteren Planungsverlauf gesucht werden muss.

Und dann?

Anhand der Bestandskartierung wird eine Raumwiderstandskarte erstellt. Sie spiegelt die Empfindlichkeit von Tier- und Pflanzengesellschaften wider. Anhand der Karte wird versucht, einen konfliktarmen Korridor zu erarbeiten. Die verschiedenen Möglichkeiten eines Trassenverlaufs (Varianten), die in Frage kommen könnten, werden miteinander verglichen. Das Ergebnis sollte die relativ umweltverträglichste Trasse sein. An dieser Stelle kommen erneut die Öffentlichkeit ins Spiel sowie die Träger öffentlicher Belange. Die Unterlagen dienen der weiteren Bestimmung der Linie für den geplanten Lückenschluss. Straßen NRW rechnet vom Abstecken des Untersuchungsraumes bis zur (öffentlichen) Vorstellung einer Vorschlags­trasse mit einer Dauer von in der Regel drei Jahren. Es soll eine vierspurige A 46 von Hemer bis Menden geben, und von Menden aus einen dreistreifigen Neubau der Bundesstraße 7.

Alle bisherigen Folgen gibt es in einem Sammler online unter wp.de/46sieben

Der Landesbetrieb Straßen NRW wurde mit den Lückenschluss-Planungen für die A 46 beauftragt. Am Anfang der Planungen solcher Großprojekte steht immer eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Teil davon ist die so genannte Fauna-Kartierung. Sie zeigt das Vorkommen geschützter Tierarten auf. Die Kartierung ist einer der nächsten Schritte im Verfahren.

Aber noch sind Zoologen und Biologen nicht unterwegs, die Arbeiten werden derzeit ausgeschrieben, das Vergabeverfahren laufe bis zum Sommer, erklärt Simon Söhnchen, Landespfleger bei Straßen NRW in Hagen. Fest steht aber der Ablauf. „Es wird stets ein gesamtes Jahr betrachtet“, sagt der Landespfleger. Fledermäuse sollen möglichst ab Sommer dieses Jahres in den Blick genommen werden, die Brutvögel erst mit Beginn des neuen Jahres. Für dieses Jahr sei es dafür ohnehin bereits zu spät, weil die Brutperiode bereits begonnen habe – früher als gewöhnlich. Das gesamte „Paket Brutvögel“ sei in das kommende Jahr gelegt worden.

Altwaldbestände genau betrachten

Die Artenliste für die Faunakartierung wird vorgegeben, unter anderem durch die „Faunistische Planungsraumanalyse“. „Es kann aber auch sein, dass im Laufe der Kartierung auch noch geschützte Arten, die bislang nicht auf der Liste stehen, festgestellt werden“, erklärt Simon Söhnchen.

Durch die Größe des Untersuchungsraum von 120 Quadratkilometern kommt auf die Kartierer viel Arbeit zu. Wobei die Bereiche unterschiedlich betrachtet werden. So muss ein älterer Eichen- oder Buchenbestand in einem bestimmten relativ engen Raster abgegangen werden. „Damit gewährleistet ist, dass zum Beispiel Horste von Greifvögeln nicht übersehen werden. Altwaldbestände werden sehr intensiv untersucht“, beschreibt der Landespfleger das Vorgehen, das auch von der Topographie, also der Beschaffenheit des Geländes, abhänge.

Das Verfahren

Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll der Schutz der Umwelt vor allem mit Mitteln der Beteiligung und der Öffentlichkeit gefördert werden. Der Ablauf des umfangreichen Verfahrens ist festgeschrieben.

Die Fauna-Kartierung ist ein Teil der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), die UVS wiederum ist ein Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Faunistische Planungsraumanalyse, die bereits im vergangenen Jahr durchgeführt wurde, gibt vor, nach welchen geschützten Arten im weiteren Planungsverlauf gesucht werden muss. Sie legt die Erfassungsmethoden der nachfolgenden Fauna-Kartierung im Untersuchungsraum fest.

Der Untersuchungsraum (siehe Text rechts) sorgt auch für Diskussionen. Ende vergangenen Jahres wurde der Bereich am südlichen Rand des FFH-Gebietes Luerwald hinzugenommen (Y-Variante). Gegen eine Anbindung einer B7 an Neheim im südlichen Bereich werde sich die Stadt Arnsberg „vehement wehren“, hieß es bereits damals.

Der Untersuchungsraum umfasst auch die Mendener Walde­mei. Der Bereich sollte bereits vor Jahren als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Dass die Bezirksregierung das Vorhaben bis heute nicht umgesetzt hat, stößt in Menden auf Kritik, insbesondere bei Gegnern des Lückenschlusses. Es heißt, die Autobahnpläne blockierten die Ausweisung.

Der Planungsraum umfasst ja nicht nur Natur und Wälder, sondern auch Wohnbebauung. „Dort wird aber nur im Randbereich kartiert.“ Fledermäuse suchten schon mal gerne Unterschlupf auch in Wohngebieten.

Liste der zu erfassenden Fledermäuse ist lang

Und welche Tiere stehen auf der Liste? Wie wird ihr Vorkommen festgestellt? Bei Wildkatzen – sie sollen inzwischen in den untersuchten Raum einwandern – werden mit Hilfe von Lockstoffstäben Haare gesammelt, die an ihnen hängen bleiben. Sie werden genetisch untersucht. Dabei geht es vor allem darum, die Aktionsräume der scheuen Waldbewohner zu ermitteln. Neben Kreuz- und Geburtshelferkröte, Kammmolch, Schwarzstorch und Uhu stehen vor allem auch verschiedene Fledermausarten im Focus. Sie werden durch Netzfänge, Horchboxen und Detektoren erfasst.

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Weil sich manche Arten in ihren Ultraschallwellen, die sie aussenden, so sehr ähneln, können einige nur auseinander gehalten werden, indem die Tiere gefangen und bestimmt werden. Die Liste der zu erfassenden Fledermäuse ist lang – sie reicht vom Kleinen und Großen Abendsegler über die Fransenfledermaus bis hin zur Wasserfledermaus und weiteren Arten.

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Die Vorkommen von Haselmaus, Schlingnatter und Hirschkäfer sollen erst dann untersucht werden, wenn es um den Vergleich möglicher Trassenvarianten geht.