Menden/Hagen. Über gefakte Rechnungen versuchte ein Mendener Umsatzsteuererstattungen im Wert von 500.000 Euro zu kassieren – vor Gericht gibt er nun alles zu.

Um Umsatzsteuererstattungen von 500.000 Euro zu kassieren, erstellte ein 39-jähriger Mendener für sein (mittlerweile nicht mehr existierendes) Handelsunternehmen in Iserlohn unter anderem gefälschte Handy-Rechnungen eines 2010 noch am Markt befindlichen anderen Handelsunternehmens.

Am dritten Verhandlungstag im Landgericht Hagen ging Andreas Behrens, Vorsitzender Richter der 1. großen Wirtschaftsstrafkammer, vor allem einer Frage nach: „Was passiert, wenn die (Verantwortlichen dieses anderen Unternehmens) rauskriegen, dass in ihrem Namen Rechnungen über Millionen geschrieben wurden? Rechnungen mit den Daten einer Firma, die noch aktiv ist?“ Denn tatsächlich musste die betrügerisch erlangte Umsatzsteuererstattung in Höhe von 500.000 Euro auf der Grundlage erheblich größerer Rechnungsbeträge beansprucht werden.

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Der Angeklagte sah den ausgebliebenen Stress mit seinen ehemaligen Geschäftspartnern gelassen: „Die beiden Herren wussten nichts davon.“ Die Vernehmungen der beiden Zeugen schienen dies zu bestätigen.

Fortsetzung am Montag

Das Strafverfahren gegen die 34-jährige Ehefrau des Hauptangeklagten stellte die 1. große Wirtschaftsstrafkammer am zweiten Verhandlungstag vorläufig ein. Damit sich die Aktendeckel über ihrem Verfahren endgültig schließen, muss sie eine Geldauflage von 5000 Euro zahlen.

Der Prozess gegen den 39-jährigen Angeklagten wird am kommenden Montag, 9. März, vor dem Landgericht Hagen fortgesetzt.

Ausweislich der vorhandenen Rechnungen müsste das Unternehmen mehrfach Hunderte von Handys an den Angeklagten und mehrere Mittäter geliefert haben, erklärte der Vorsitzende dem ersten dieser Zeugen. „Ich weiß von nichts mehr“, erklärte dieser und präzisierte: „Ich habe mit dem Angeklagten nie über Handys verhandelt.“ Sein Bruder bestätigte, dass das gemeinsame Unternehmen nie irgendwelche Handys an den Mendener geliefert habe.

Geldwäsche im großen Stil

Ein Geschäftspartner des Angeklagten, der an der Vorgeschichte zu den gefälschten Umsatzsteuererklärungen beteiligt war und seinerseits verurteilt wurde, bestätigte die letztlich gescheiterten Versuche einer Geldwäsche in großem Stil. Gemeinsam mit dem Angeklagten hatte er einem weiteren Handelsunternehmen zu Lieferscheinen für dessen Handys verholfen, die offenbar aus dubiosen Quellen stammten.

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Um den wundersam bis kriminell erworbenen Bestand an Handys zu legalisieren und ihren Verkauf zu ermöglichen, stellten der Angeklagte und der befragte Zeuge zu Beginn der illegalen „Geschäfte“ Scheinrechnungen über die Lieferung dieser Handys an ihre Geschäftspartner aus, die anschließend durch entsprechende Überweisungen beglichen wurden. Da es sich um Scheingeschäfte handelte, musste das Geld bis auf eine Provision von zwei Prozent zurückgezahlt werden.

Das dafür gewählte Verfahren von hohen Barabhebungen, die den Geschäftspartnern anschließend übergeben wurden, erwies sich als verräterisch. Denn die regelmäßigen Barabhebungen in beträchtlicher Höhe alarmierten eine Prüfstelle der Sparkassen, die dem Verdacht einer Geldwäsche in großem Stil nachging.

Mit „diesen Geschichten“ aufgehört

Er habe mit diesen Geschichten „aufgehört, weil das Finanzamt dahinter gekommen ist, dass das Ganze nicht mit rechten Dingen zuging“, erklärte der Zeuge. „Mit dem Finanzamt - das war mir zuviel, das ging an die Gesundheit - schlaflose Nächte.“

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