Menden/Hagen. Eine 34-jährige Mendenerin und ihr Ehemann sollen im großen Stil Steuern hinterzogen haben. Das Verfahren gegen die Frau wurde nun eingestellt.

Weitgehend geständig waren die beiden Angeklagten aus Menden in einem Steuerstrafprozess im Landgericht Hagen. Die 1. große Wirtschaftsstrafkammer stellte das Strafverfahren gegen die 34-jährige Ehefrau des Hauptangeklagten vorläufig ein. Damit sich die Aktendeckel über ihrem Verfahren endgültig schließen, muss sie eine Geldauflage von 5000 Euro zahlen. „Steuererklärungen unterschreiben und etwas tun, wovon man nichts versteht, ist gefährlich“, mahnte der Vorsitzende Richter Andreas Behrens und sprach von einem finanziellen „Denkzettel“.

Frau will nichts gewusst haben

Zuvor hatte die 34-Jährige beteuert, dass sie Unterlagen, die ihr Mann ihr als formelle Geschäftsführerin des gemeinsamen Unternehmens vorgelegt hatte, ungelesen unterschrieben habe. „Sie wussten nicht genau, was das war?“, fragte der Vorsitzende vor allem mit Blick auf die betrügerische Steuererklärung von 2010. Die Angeklagte bestätigte das. „Gar nichts“ habe sie mit den laufenden Geschäften des gemeinsamen Handelsunternehmens zu tun gehabt. Das bestätigte auch ihr Mann: „Sie hat gar nichts gemacht.“

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Durch die Einstellung ihres Verfahrens sitzt der 39-Jährige als faktischer Geschäftsführer nun allein auf der Anklagebank. Er schilderte, wie er nach einer Tätigkeit in der Fernseh- und Medienbranche immer wieder neue Anläufe auf dem Weg in die Selbständigkeit unternahm. Er berichtete von anfänglichen Erfolgen in den schwierigen Geschäftsfeldern der Smartphones und des Zubehörs für Satellitenanlagen: „Das lief eigentlich sehr gut.“ Zuletzt nutzte der Angeklagte Lagerräume in einem Iserlohner Gewerbegebiet für sein Handelsunternehmen.

Illegale Geschäfte seien zunächst von einem seiner Lieferanten an ihn herangetragen worden, erklärte der Angeklagte. Dieser sei auf unbekannten Wegen an eine große Menge Smartphones gekommen. Möglicherweise seien die Geräte geklaut worden. Da diese Handys vermarktet werden sollten, brauchte das Unternehmen entsprechende Rechnungen, die den Ankauf der Geräte belegten.

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An diesem Punkt kam der Angeklagte ins Spiel, der diese Belege ausstellte. Das Geld wurde ihm überwiesen, und abzüglich einer kleinen Provision hob er die gezahlten Beträge ab und zahlte sie in bar an die scheinbaren Besteller zurück. Diese Barabhebungen hatten derartige Dimensionen, dass die Prüfmechanismen der Sparkassen griffen und Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche auf den Weg brachten. Der Angeklagte hatte durch die ausgestellten Scheinrechnungen aber offenbar seinerseits ein Problem: Auch er musste die Herkunft der von ihm angeblich gelieferten Handys plausibel machen. Offenbar an diesem Punkt der Geschichte entschloss er sich, Scheinrechnungen auf dem Briefpapier von Lieferanten zu erstellen, die davon nichts wussten oder nicht mehr existierten.

Umsatzsteuer einkassiert

Die in diesen falschen Rechnungen angegebene Umsatz-Steuer auf nie wirklich bestellte Handys ließ er sich vom Finanzamt als angebliche Kosten in einer Höhe von 500.000 Euro erstatten. Das ist der Kern des Vorwurfs in diesem Steuerstrafverfahren.

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