Menden. Aggressive Spendensammler haben Supermarkt-Kunden in Menden belästigt. Die Polizei zeigt sich alarmiert und rät Kunden zu Vorsicht.

Aufdringliche Spendensammler sind auf den Parkplätzen von Mendener Supermärkten aufgefallen. Möglicherweise handelte es sich um eine Bande. Die Frauen gaben vor, für „Taubstumme“ Geld zu sammeln.

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Mehrere Anrufer hatten der Polizei am Donnerstag (23. Januar) die aufdringlichen Sammler gemeldet. Sie sollten sich auf Parkplätzen mehrerer Supermärkte befunden haben. Während zwei der Männer in Fahrzeugen warteten, sollten zwei Frauen angeblich für „Taubstumme“ Geld sammeln. Bei Auffälligkeiten bekamen die Frauen laut Polizei Hupsignale aus dem Auto.

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Gleichlautende Schilderungen kamen laut Polizei von dem Kaufland-Gelände an der Holzener Straße sowie Parkplätzen von Aldi und Lidl in Lendringsen. Die Polizei schickte umgehend Streifenwagen zu den Parkplätzen. Als die Beamten eintrafen, seien die Sammler allerdings bereits verschwunden gewesen, erklärt Polizeisprecher Christoph Hüls auf Nachfrage. „Wir haben sofort gefahndet, aber niemanden mehr angetroffen.“

Polizei warnt: Spendensammlung oft nur ein Ablenkungsmanöver

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Was die Spendensammler tatsächlich vorhatten, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Allerdings warnt die Polizei grundsätzlich zu größter Vorsicht. Es komme leider oft vor, dass die Spendensammlung nur ein Ablenkungsmanöver sei, um den Einkäufern Portemonnaies zu stehlen: „Wir haben leider immer wieder, dass versucht wird, jemandem das Geld aus der Tasche zu ziehen.“

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Die Polizei weist darauf hin, dass es sich bei solchen Spendensammlungen sogar um Ordnungswidrigkeiten oder möglicherweise sogar um eine Straftat handeln könnte. „Aggressives Betteln ist grundsätzlich verboten“, erklärt Christoph Hüls. Die Behörden sprechen dabei von „Belästigung der Allgemeinheit“. Wichtig bei der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit sei natürlich, dass das auch entsprechend angezeigt wird, wenn sich jemand verfolgt fühlt.

Aggressives Betteln kann sogar eine Nötigung sein

„Theoretisch könnte es sich sogar um eine Nötigung handeln“, sagt Hüls. Wenn man sich ein Spendensammler beispielsweise einem gehbehinderten Menschen in den Weg stellt und aggressiv Geld fordert, könne das sogar eine Straftat sein.

Die Polizei rät Supermarkt-Kunden, die sich belästigt fühlen, dringend dazu, sich sofort telefonisch bei der Polizei zu melden. Das gelte vor allem, weil die Sammler offensichtlich gut organisiert sind. Ohnehin handele es sich bei den Parkplätzen um Privatbesitz. Die Eigentümer haben das Hausrecht und könnten die Sammler verweisen.

Hinweise nimmt die Wache Menden entgegen: 02373/9099-0.

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