Menden. Urteil im Machetenmord-Prozess: Der 28-Jährige, der seine Mutter mit einer Machete umbrachte, ist schuldunfähig. Frei kommt er dennoch nicht.

Der 28 Jahre alte Mendener, der im April 2019 seine Mutter mit einer Machete umgebracht hat, ist schuldunfähig und muss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Zwar stellte die Zweite Große Kammer als Schwurgericht am Landgericht Arnsberg einen Totschlag fest – allerdings im Zustand eines psychotischen Wahns.

Unterbringung ist zeitlich unbefristet

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nach §63 des Strafgesetzbuches möglich.

Dies ist dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass sich ähnliche Taten in Zukunft wiederholen könnten und eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.

Die Überprüfungspflichten regeln, dass diese Unterbringung jährlich geprüft wird.

Allerdings, so machte es Klaus-Peter Teipel deutlich, ist aller Voraussicht nach eine „mehrjährige Unterbringung erforderlich, um eine kritische Aufarbeitung der Tat zu gewährleisten“.

Der letzte Verhandlungstag am Landgericht Arnsberg lieferte nochmals Hintergründe über die persönlichen Umstände des Mendeners. Neben einem Gutachter sagte eine behandelnde Ärztin aus der forensischen Klinik des LWL aus, in der der 28-Jährige seit rund einem halben Jahr untergebracht ist. Die Oberärztin erklärte, dass der Angeklagte unter einer paranoiden Schizophrenie leide. Er sei in den Gesprächen zwar immer „sehr kommunikativ“, zur Tat an sich habe der Mendener allerdings keine Angaben gemacht.

Gleichwohl belaste ihn das Geschehen weiterhin. „Er konnte sich zeitweise nicht eindeutig von suizidalen Absichten distanzieren“, so die Oberärztin. Kurzzeitig war sogar die Unterbringung in einem suizidsicheren Einzelzimmer nötig.

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Der Ursprung seiner Erkrankung sei allerdings nicht eindeutig auszumachen. Wie in vorangegangenen Verhandlungsterminen mache der 28-Jährige einen schweren Autounfall in seiner Kindheit für Epilepsie und Schmerzen verantwortlich, ehe er in jungen Jahren anfing, Cannabis und Amphetamine zu konsumieren.

Wahn oft nicht greifbar

In Gesprächen habe der Mendener zudem erklärt, „schon in der Kindheit“ den Gedanken gehabt zu haben, einen Menschen zu töten. Das sei schlussendlich auch der Grund dafür gewesen, sich als Soldat bei der Bundeswehr und der Fremdenlegion zu bewerben. Beide Vorhaben scheiterten den Ärzten zufolge, weil der 28-Jährige den Aufnahmetest nicht bestanden habe.

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Doch in den Schilderungen seien „Tendenzen doppelter Buchführung“ zu erkennen. Heißt: Nach Einschätzung der Mediziner berichte der Angeklagte nicht offen über alles. Schilderungen aus wahnhaften Episoden seien oft „nebulös und wenig greifbar“.

Die Angaben der Ärzte bestätigte der Gutachter in weiten Teilen. Die Prognose: „Wenn man ihn heute entlässt, würde er die Medikamente vernachlässigen und wieder Drogen konsumieren. Außerdem sind ähnlich gelagerte Taten möglich“, betonte der Gutachter. Dieses Risiko könne man angesichts der Gefährlichkeit des Mendeners nicht eingehen.

Eine Gefahr für die Allgemeinheit

Mordmerkmale wie Arglosigkeit und Heimtücke sind für Staatsanwalt Thomas Schmelzer indes nicht gegeben. Im Ergebnis bliebe somit der Vorwurf des Totschlags stehen. Man könne nicht mit Gewissheit feststellen, für wen die Machete bestimmt war – für einen Servicetechniker, der eigentlich den Router reparieren sollte, oder für die Mutter.

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Die Einbeziehung der Mutter in die Wahnvorstellung des Mendeners als Grund für die Tat sei zudem „höchst spekulativ“. Wahrscheinlicher sei, dass sich ein Affektstau – durch Streitigkeiten um den kaputten Router und die Verfolgung der Familie durch Geheimdienste und Mafia – in einem Affektsturm „mehr oder weniger zufällig an der Mutter entladen hat“. Zwar sei eine Schuldunfähigkeit gegeben. Da aber von einer erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit ausgegangen werden müsse, forderte Staatsanwalt Schmelzer die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Richter Klaus-Peter Teipel nahm sich viel Zeit, um das Urteil – Freispruch, mit Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik – zu begründen. Vor allem angesichts der Art und Weise der Tat, die „selbst beim Schwurgericht nicht alltäglich ist“.

Die Mutter „hingerichtet“

Der Mendener habe die Tat zweifelsfrei begangen. Allerdings habe die psychische Erkrankung ein volles Bewusstsein für die Tat verhindert. „Die Schuldfähigkeit war aufgehoben, als er seine Mutter mit neun Schlägen hingerichtet hat“, erklärte Teipel.

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In den kommenden Jahren gehe es für den 28-Jährigen darum, die Umstände der Tat aufzuarbeiten. Dabei sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus keinesfalls als kleineres Übel zu einer Haftstrafe anzusehen, betonte der vorsitzende Richter. Denn diese Unterbringung sei zeitlich nicht begrenzt und werde voraussichtliche viele Jahre dauern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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