Menden. Grabfeld, Urne, Garten oder Tierkörperbeseitigungsanlage: Wir haben nachfragt, was mit toten Haustieren in Menden passiert.

Stirbt ein Haustier, kommt das aus Sicht vieler Tierfreunde dem Tod eines Familienmitgliedes gleich. Kein Wunder also, dass Frauchen und Herrchen die Frage der Bestattung wichtig ist. In Menden hat der Stadtrat kürzlich entschieden, dass im nächsten Jahr auf dem Limberg-Friedhof ein Grabfeld für Bürger und ihre Haustiere angelegt werden soll (WP berichtete). Welche anderen Möglichkeiten gibt es in der Hönnestadt?

Die Entsorgung über eine Tierarztpraxis kann den Tierhalter – je nach Größe des verstorbenen Tieres und Variante der Einäscherung – mehrere hundert Euro kosten. „Umsonst ist nicht mal der Tod“, sagt Michaela Bergmann, 2. Vorsitzende der Mendener Tierhilfe. Und wenn jemand nicht über die finanziellen Mittel verfügt? „Wenn das Tier vorher auch in der Praxis in Behandlung war, kann man bei den meisten Tierärzten Ratenzahlung vereinbaren“, weiß Michaela Bergmann.

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Die Mendener Tierarztpraxen arbeiten mit Krematorien zusammen. Dort gibt es verschiedene Varianten: Entweder wird das Tier gemeinsam mit anderen Tieren eingeäschert. Die Asche wird dann beispielsweise in der Ostsee oder auch auf einer Streuwiese am Krematorium anonym verstreut, heißt es in einer Mendener Tierarztpraxis.

Grabfeld für Mensch und Tier

Nach einem Beschluss des Stadtrates soll es ab Anfang 2020 auf dem Waldfriedhof Limberg ein Grabfeld für Mendener und ihre Haustiere geben.

Stirbt das Haustier zuerst, kann die Urne mit der Asche aufgehoben werden, um dann später bei Herrchen oder Frauchen mitbestattet zu werden.

Stirbt der Tierhalter zuerst, kann er beispielsweise in seinem letzten Willen verfügen, dass das überlebende Tier nach dessen Ende kremiert werden soll und dass die Urne dann in die letzte Ruhestätte seines vormaligen Besitzers gesenkt werden soll.

Der Beschluss im Stadtrat war einstimmig.

Einzelne Kremierung ist teurer

Oder das Tier wird einzeln kremiert, was allerdings wesentlich aufwändiger und deshalb teurer ist. Bellos Asche kann dann entweder zu Hause in einer Urne aufgestellt werden: „Oder man füllt die Asche in eine biologisch abbaubare Urne“, so die Tierarztpraxis. Diese könne dann im eigenen Garten beigesetzt werden.

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Der Vorteil liege auf der Hand: Nicht für den 60 Kilo schweren toten Hund muss ein Loch im Garten gebuddelt werden, sondern für eine Urne mit zwei Kilo Asche. Die individuelle Kremierung allerdings hat ihren Preis und kann – je nach Größe des Tieres – mehrere hundert Euro kosten.

Bestattung im eigenen Garten

Eine weitere Bestattungsmöglichkeit ist der eigene Garten, erläutert Stadtsprecher Johannes Ehrlich. Wichtig: In Wasserschutzgebieten darf das Haustier nicht begraben werden. Und ein Tier mit einer meldepflichtigen Erkrankung dürfe ebenfalls nicht im eigenen Garten begraben werden. Ursula Erkens, Pressesprecherin des Märkischen Kreises: „Wenn das Haustier auf dem eigenen Grundstück begraben werden soll, muss es mindestens einen halben Meter tief liegen.“

Im Wald darf ein Haustier nicht begraben werden, sagt Johannes Ehrlich nach Rücksprache mit Stadtförster Dirk Basse. Es habe mal einen Fall gegeben, da habe jemand seine großen Kampfhund im Wald begraben wollen – aber nur zur Hälfte eingebuddelt. „Ein Spaziergänger hat das dann gesehen und gedacht, er hätte eine menschliche Leiche gefunden“, erzählt Johannes Ehrlich. Zudem habe Schwarzwild einen extrem guten Geruchssinn: „Die buddeln auch einen Meter tief und ziehen Fiffi wieder nach oben.“

Kadaver in die graue Tonne

Und wenn einem das tote Tier nicht gehört wie beispielsweise ein Wildtier, das man im eigenen Garten findet? Der Kadaver dürfe keinesfalls in der grauen Tonne entsorgt werden, heißt es vom Zentralverband für Abfallbeseitigung (ZfA) und der Entsorgungsfirma Lobbe. ZfA-Betriebsleiter Dieter Petereit vermutet, „dass ein toter Vogel sicher oft in der grauen Tonne landet“. Erlaubt sei dies aber nicht. Hintergrund sei der Seuchenschutz. Zuständig sei der Märkische Kreis, „der eine spezialisierte Firma beauftragt, das tote Tier abzuholen“.

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Kreis beauftragt Unternehmen

Und auch Lobbe-Sprecherin Sabine Günther bestätigt: „Es dürfen keine Tiere – auch Haustiere – in der Restmülltonne entsorgt werden.“ Der Weg sei die Tierkörperbeseitigung. Der Märkische Kreis beauftragt hierfür ein Unternehmen aus Lünen. Die Kosten müsse der Grundstückseigentümer tragen, auch wenn diesem – wie bei einem Wildtier – das tote Tier nicht gehört. „Da gilt: Eigentum verpflichtet“, sagt Ursula Erkens, Pressesprecherin des Märkischen Kreises. Die Alternative bei Wildtieren sei, „den Jagdpächter kontaktieren“, so Ursula Erkens.