Menden. . Ein Gutachter prüft aktuell ob der 28-Jährige, der in Menden seine Mutter getötet hat, überhaupt schuldfähig ist. Das hätte Auswirkungen.
Nachdem ein 28-jähriger Mendener am 8. April seine Mutter mit einer Machete getötet hatte, ist es offen, ob es überhaupt zu einer Anklage gegen den Sohn kommt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Gutachten zur Schuldfähigkeit in Auftrag gegeben. Falls der 28-Jährige als nicht schuldfähig gilt, heißt das aber nicht automatisch, dass er dann in Freiheit kommt.
an. Die Obduktion des 54-jährigen Opfers bestätigte die Ermittlungsergebnisse zum Tatablauf. Die Frau starb an Schnitt und Stichverletzungen, die sie durch die Machete erlitten hatte.
Kein schnelles Ergebnis
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Zu Details der Ermittlungen will sich die Staatsanwaltschaft aktuell nicht äußern. Das Gutachten zur Schuldfähigkeit werde sicher noch einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen, erklärt Poggel. Erst danach könne man weitersehen. Es sei auch gut möglich, dass weitere Gutachten eingeholt werden müssen, um die Aussagen bestätigen oder widerlegen zu können.
Sollten die Gutachten ergeben, dass der dringend Tatverdächtige zum Zeitpunkt des Verbrechens nicht schuldfähig war, muss laut Staatsanwaltschaft überprüft werden, ob die Gefahr besteht, dass er weitere ähnliche Straftaten begehen könnte. In einem sogenannten Sicherungsverfahren könnte dann vor Gericht beschlossen werden, dass der 28-Jährige auf unbestimmte Zeit in den Maßregelvollzug kommt. In den sogenannten Forensiken, die wie ein Gefängnis aufgebaut sind, werden psychisch kranke Straftäter zur Besserung oder Sicherung untergebracht. Ihr Zustand wird immer wieder überprüft. Kommen Gutachter zu dem Ergebnis, dass keine akute Gefahr mehr von den Tätern ausgeht, können Auflagen gelockert werden oder Täter auch wieder ganz in Freiheit entlassen werden.
Tat löst Entsetzen bei Nachbarn aus
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Die Tat hatte Entsetzen an der Theodor-Hürth-Straße ausgelöst. Nachbarn hatten den mutmaßlichen Täter noch am Morgen gesehen und ihm einen Fahrradraum aufgeschlossen. Hausbewohner erklärten gegenüber der Redaktion, dass sie es überhaupt nicht nachvollziehen können, wie es zu der Tat in der Dachgeschosswohnung des Mehrfamilienhauses unweit der B 7 kam. Es habe keine Anzeichen dafür gegeben.
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