Fröndenberg/Arnsberg. Der 67-jährige Fröndenberger ist nach seiner Attacke auf einen Mann im Mendener Bordell zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Der Fröndenberger, der ein Bordell in der Hönnestadt überfallen haben soll, ist von der dritten Großen Strafkammer am Landgericht Arnsberg zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dabei ist der letzte Verhandlungstag geprägt von einer ganzen Reihe von Beweisanträgen seitens der Verteidigung.

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Genauer gesagt geht es um die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Denn der 67-jährige Rentner war zum Zeitpunkt des Raubüberfalls auf das Etablissement an der Fröndenberger Straße stark alkoholisiert. Das wollen die Verteidiger Dr. Carsten Keil und Sabine Schulte-Filthaut mit der Vernehmung von ehemaligen Weggefährten und der Ex-Frau des Angeklagten belegen. Nicht zuletzt der Ausschluss aus dem Spielmannszug belege die Konsequenz des Alkoholkonsums.

Hang zum Alkohol

Ein Anhaltspunkt für verminderte Schuldfähigkeit geht laut Staatsanwaltschaft allerdings nicht aus der Tat hervor. „Ich halte den Beweisantrag für ungeeignet. Die zielgerichtete Tat und die Durchsuchung nach Bargeld belegen die Steuerungsfähigkeit“, so Staatsanwalt Thomas Schmelzer.

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Denn auch die Fahrt mit dem Roller, das Abstellen entgegen der Fahrtrichtung und Steckenlassen des Zündschlüssels für eine schnelle Flucht sprächen gegen den Beweisantrag der Verteidigung. „Es ist die Frage, ob und wie sich das beim Tatgeschehen ausgewirkt hat“, betont Richter Klaus-Peter Teipel in Richtung der Verteidigung. Denn selbst wenn im Vorfeld ein Alkohol-Problem bestanden habe, so habe dieses womöglich keinen direkten Einfluss auf die Tat gehabt. „Sie sind schließlich nicht im besoffenen Kopf da reingegangen, weil Sie sich verlaufen haben“, sagt Richter Teipel zum angeklagten Fröndenberger.

Die Kammer lehnt nach kurzer Beratung die Beweisanträge der Verteidigung ab. Denn zwischen dem früheren Hang zum Alkohol und der Tat ließe sich kein Zusammenhang ableiten. „Die Tat wurzelt nicht im Hang des Angeklagten, Alkohol im Übermaß zu sich zu nehmen“, begründet Richter Teipel. Auch die Bestellung eines Gutachters weist die Kammer zurück, da es „erhebliche Zweifel an einem ordnungsgemäßen Beweisantrag“ gebe.

Alkoholeinfluss muss erheblich sein

Bei Kapitalverbrechen wie versuchtem Mord, was kurz nach der Tat auch im Raum stand, ist die Schwelle für verminderte Schuldfähigkeit hoch.

Bei Tötungs- oder Totschlagdelikten muss ein Promillewert von 2,2 vorliegen, um als vermindert schuldfähig zu gelten.

Staatsanwalt Thomas Schmelzer zeigt sich in seinem Plädoyer beeindruckt von der Lebensgeschichte des Fröndenbergers. „Manches Strafverfahren lässt einen ein bisschen ratlos zurück.“ Denn der 67-Jährige habe bis zur Tat ein „vollkommen unauffälliges Leben geführt“. Allerdings sei der Überfall auf das Bordell und der Angriff mit dem Messer auf einen 57-jährigen Mendener durchaus schwerwiegend, denn damit seit er „ziemlich knapp an einem Tötungsdelikt vorbeigeschrammt“, wie Schmelzer betonte. Er fordert – mit Blick auf das Alter des Fröndenbergers – eine Haftstrafe von vier Jahren.

Knapp an Tötungsdelikt vorbei

Verteidigerin Sabine Schulte-Filthaut sprach in ihrem Plädoyer von einer „Spontan-Tat“, die erst in der Stammkneipe in Fröndenberg entstanden sei. Da sich Zeugen im Prozess als nicht glaubwürdig präsentierten, fordert sie mit Blick auf den Angriff mit dem Messer einen Freispruch. Denn ihr Mandant habe in der Situation aus Notwehr auf die Attacke des Mendeners mit einem Barhocker reagiert. Den bestehenden Haftbefehl fordert sie zudem außer Vollzug zu setzen und sich beim Strafmaß für den Überfall auf das Bordell am „unteren Rahmen“ zu orientieren.

Schlussendlich bleibt die Kammer mit ihrem Urteil – drei Jahre und neun Monate sowie der Aufhebung des Haftbefehls – knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Gerade mit Blick auf die Verletzungen des Opfers sagt Teipel zum Abschluss: „Da haben Sie ganz schön Glück gehabt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.