Menden. . Autobahnbau: Für die Waldemei gilt weiter nur Landschaftsschutz. Widersprüchliches von der Bezirksregierung.

Die Pläne für den Weiterbau der Autobahn 46 in Menden blockieren jetzt offenbar doch die längst vorgesehene Umwandlung der Waldemei vom Landschaftsschutzgebiet zum strenger geschützten Naturschutzgebiet „Waldemei und Wannebach“. Die Frage sei, „wie groß dieser Bereich werden kann, ohne die Autobahntrasse zu beeinträchtigen“, erklärte Benjamin Hahn, Sprecher der Bezirksregierung in Arnsberg, auf Anfrage der WP. Alle Seiten sollten Berücksichtigung finden.

Gemeinsames Schreiben

Zurzeit bereiteten Arnsberg und der Landesbetrieb Straßen NRW dazu ein gemeinsames Schreiben ans Bundesverkehrsministerium vor. Worum es darin im Detail geht, wollte Hahn nicht erläutern. Unklar bleibt auch, wie lange es bis zur Ausweisung als Naturschutzgebiet noch dauern wird – und wie groß es dann tatsächlich ist.

Das alles ist verwunderlich, denn das Problem schien längst vom Tisch zu sein. Die Frage nach der Autobahntrasse hatte die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer bereits im Sommer 2017 vor der Planungskommission des Regionalrates gestellt. Christoph Brünger, bei der Kammer für Standortpolitik zuständig, wollte geklärt sehen, „ob die verschärften Bestimmungen eines Naturschutzgebietes Waldemei – wie Abstandsregelungen zu Verkehrs- und Gewerbeflächen – auch das Industriegebiet Edelburg, die Trasse der A 46 oder Entwicklungsmöglichkeiten der Grohe AG berühren.“ Beides hatte die Regierungspräsidentin Diana Ewert (SPD) in der Sitzung klar verneint. Das geplante Naturschutzgebiet stelle „kein Hindernis“ für die Autobahn-Planung dar.

Für den Fall von Unklarheiten hatte Brünger damals im Vorfeld sogar noch angeregt, das Naturschutz-Verfahren vorläufig aufzuheben oder doch so lange auf Eis zu legen, bis die genaue Linienführung für die Autobahn feststehe. Derzeit sei dafür im Bereich der Edelburg ein Korridor vorgesehen, der nicht mehr als 300 Meter breit ist. Das sei mit Blick auf die Planung von Kurvenradien im weiteren Verlauf schon sehr schmal. Auf WP-Nachfrage erklärte Brünger jetzt, dass auch er das Problem mit der damaligen Aussage Ewerts für erledigt gehalten habe. Warum das offenkundig nicht so ist, könne er auch nicht sagen. Ein aktueller Stand des Naturschutz-Verfahrens sei der Kammer „zurzeit nicht bekannt“.

Schutz der Gewässer

Ursprünglich schon 2016 wollte die Bezirksregierung den Bereich Waldemei/Wannebach im Regionalplan als „Gebiet zum Schutz der Natur“ konkret festlegen. Ausdrücklich begrüßt wurde das Vorhaben damals vom Mendener Stadtrat, von Stadtförster Dirk Basse, vielen Naturschützern und der damaligen Regierungspräsidentin selbst.

In der Hauptsache soll das NSG dem Schutz der Gewässer dienen. So sollen die Bachsysteme von Kuh- und Pfeffersiepen und der Mittellauf des Wannebachs Teil der neuen Öko-Fläche werden. Auch die südliche Hälfte des Stadtforstes (etwa zwischen B7 und Am Stucken) sollte zum Naturschutzgebiet gehören. Was davon an Schutzfläche künftig übrig bleiben kann, sollen offenbar erst jetzt die internen Behördengespräche ergeben.

Bewirtschaftung des Stadtwaldes

Für Spaziergänger im Wald würde sich durch das NSG nur wenig ändern. Zwar dürften sie die Wege nicht mehr verlassen, doch das tun laut Stadtförster ohnehin nur die wenigsten.

Außerdem sind Hunde in einem Naturschutzgebiet konsequent anzuleinen.

Das Schutz-Vorhaben bewertet der Stadtförster auch als Anerkennung für die jahrzehntelange naturnahe Bewirtschaftung des Stadtwaldes.