Kreis Olpe. Die Polizei erwischte ihn auf dem Sattel mit 2.08 Promille Alkohol im Blut. Der Radfahrer aus dem Kreis Olpe musste seine Tour nach Lenhausen abbrechen und zur Blutprobe mit auf die Wache. Zeugen war das unbeleuchtete und in Schlangenlinien fahrende Rad aufgefallen. Sie meldeten ihre Beobachtungen der Polizei.
Aufmerksame Verkehrsteilnehmer meldeten der Polizei am Donnerstagabend einen Radfahrer, der auf der B 236 zwischen Finnentrop und Lenhausen in Schlangenlinien unterwegs war Die Zeugen sahen, wie der 22-Jährige in der Dunkelheit mit seinem unbeleuchteten Fahrrad in Schlangenlinien fuhr. Auf dem Weg in Richtung Lenhausen stürzte er mindestens einmal in den Straßengraben.
Bei seiner Kontrolle durch die Polizei ergab der Alkoholtest einen Wert von 2,08 Promille. Der junge Mann musste zur Blutprobe mit auf die Wache.
Polizei warnt vor Alkohol-Fahrten
Die Polizei weist nach diesem Fall noch einmal darauf hin, dass auch das Radfahren unter Alkoholeinfluss unter Strafe steht. Hat der Fahrradfahrer mehr als 1,6 Promille im Blut, liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor und er macht sich wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar.
Radfahren in Schlangenlinien kann strafbar sein
Hat er weniger als 1,6 Promille im Blut, kann das dennoch strafbar sein, nämlich dann, wenn bei ihm noch Ausfallerscheinungen wie beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien oder Verursachen eines Verkehrsunfalls hinzukommen. In diesen Fällen liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, bei der sich der Radfahrer ebenfalls wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar machen kann.