Olpe/Siegen. . Schlagartig war für Maximilian Schrage nichts mehr wie früher. In der Nacht auf den 20. Juli 2005 war er von einem Garagendach einer Wohnungsgeossenschaft 3,50 Meter in die Tiefe gestürzt. Seitdem ist Schrage vom Hals abwärts gelähmt - und klagt jetzt auf Schmerzensgeld.
Das Leben kann hart sein, verdammt hart. Schlagartig war für Maximilian Schrage nichts mehr so wie früher. Es war in der Nacht auf den 20. Juli 2005 nach dem Gebet am Kump beim Olper Schützenfest. Der damals 25-jährige gebürtige Wendener ging gegenüber über eine begrünte Garagenanlage der Wohnungsnossenschaft und stürzte plötzlich 3,50 Meter in die Tiefe. Ein Sturz mit schlimmen Folgen: Der frühere Sportler und Zeitsoldat, der an der Bundeswehruni in Hamburg studierte, ist seit dem Unglück vom Hals ab gelähmt und muss rund die Uhr gepflegt und betreut werden.
Mit seinen Eltern, die sich rührend um ihn kümmern, kam Maximilian Schrage am Mittwoch in das Siegener Landgericht zur Verhandlung vor der 8. Zivilkammer. Die Familie hat die Wohnungsgenossenschaft auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Begründung: Die Wohnungsgenossenschaft habe die Verkehrssicherungspflicht verletzt, da sie die Zuwegung zum Garagendach nicht abgesperrt habe.
Parkähnliche Anlage mit Hecken und Bäumen
„Es handelt sich um einen Unfall mit gravierenden Folgen“, sagt der Vorsitzende Richter, Dirk Kienitz. In einem Verfahren hätten sich Kläger und Unfallversicherung auf einen Betrag verglichen. Parallel zum Zivilverfahren läuft noch ein weiteres Verfahren wegen Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen gegen die behandelnden Ärzte im Olper Krankenhaus.
„Heute ist zu klären, ob es hier zu einer gütlichen Einigung kommen kann“, sagte Kinietz, der die rechtliche Würdigung der Kammer mitteilte. Nach der obergerichtlichen Rechtssprechung sei die Anforderung an die Verkehrsssicherheitspflicht um so höher, je höher die Gefährdung ist. Es handele sich bei dem begrünten Garagendach um eine parkähnliche Anlage mit Hecken und Bäumen: „Es macht den Eindruck, dass es sich um eine frei zugängliche Anlage handelt. Diese darf nicht so beschaffen sein, dass man zu Schaden kommt.“
Kläger war alkoholisiert
Allerdings befinde sich im Vorbereich eine Durchgangsmöglichkeit von 80 Zentimetern und eine kleine Mauer sowie am Ende eine Erhebung von 13 Zentimetern. Kienitz: „Der Kläger war alkoholisiert. Da er aus dem Ort kam, waren ihm die Örtlichkeiten bekannt. Es kommt ein nicht unerhebliches Mitverschulden in Betracht, das man so ansetzen könnte, dass es die 50-Prozent-Grenze überschreitet“.
„Er war nicht mit den Örtlichkeiten vertraut. Die Alkoholisierung ist zu keinem Zeitpunkt festgestellt worden“, betonte Schrage-Anwälttin Irem Scholz (Montabaur). „Es gibt eine Zeugin, die ihn zuletzt gesehen hat. Sie hat gesagt, dass er gerade herunter gegangen ist“, so Annelene Schrage.
„Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“
Für die Beklagte waren Folker Naumann, Geschäftsführer der Wohngenossenschaft, und Anwalt Wiese erschienen. „Wir sehen das als äußerst tragisch und schlimm, wenn ein junger Mann ein solches Schicksal erleidet. Es liegt aber keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Das Garagendach ist nicht parkähnlich und war beleuchtet. Es gibt deutliche und markante Abgrenzungen. Die Folgen des Unfalls sind der Wohnungsgenossenschaft nicht zu zu schreiben“, unterstrich Anwalt Wiese. Das brachte Annelene Schrage auf die Palme: „Vier Wochen später war da der Zaun.“
Beide Parteien signalisierten generelle Bereitschaft zu einem Vergleich. Die Kammer wird nun einen schriftlichen Vergleichsvorschlag erstellen. Dazu soll, unter anderem auch wegen der Pflegeaufwendungen, ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Am 4. Juli wird das Gericht den Vergleichvorschlag verkünden. Sollten die beiden Parteien diesen ablehnen, wird die Kammer im schriftlichen Verfahren ein Grundurteil fällen. Eine mündliche Verhandlung gibt es nicht mehr.
„Das ist das erste Mal nach vier Jahren, dass von einem Mitverschulden die Rede ist. Das sehen wir auf keinen Fall. Es war dort auch nicht beleuchtet“, sagte Anwältin Irem Scholz nach der Verhandlung im Gespräch mit der Westfalenpost..