Finnentrop. Mit einem Küchenmesser und der Drohung, das Haus niederzubrennen, wollte ein Mann in Finnentrop Geld einfordern. So fällt das Urteil aus.

Per Haftbefehl gesucht und vor zwei Monaten nach Deutschland ausgeliefert, musste sich jetzt ein 30-jähriger Bulgare vor dem Schöffengericht Olpe wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verantworten, nachdem er aus der Justizvollzugsanstalt Attendorn in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde.

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Das wird ihm zur Last gelegt: Am 17. April 2021 war der Angeklagte um 22.30 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in Finnentrop aufgetaucht, um dort mit einem Küchenmesser einen – in seinen Augen ihm zustehenden – Geldbetrag einzufordern. Des Weiteren drohte er in diesem Zusammenhang noch das Haus anzustecken und niederzubrennen. Dem Opfer gelang es, den Mann an diesem Abend nach einem Schlag auf die Hand vor die Eingangstür zu setzen und die Polizei zu rufen. Vor Ort konnten die verständigten Polizeibeamten den Mann vorläufig festnehmen und beschlagnahmten das Küchenmesser. Auf der Olper Wache wurde bei dem Angeklagten in einer Atemalkoholbestimmung ein Promillewert von 0,6 festgestellt.

Per Haftbefehl aus Bulgarien nach Deutschland überführt

Da der Mann zur Anklage am 8. März vergangenen Jahres nicht erschienen war, beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Seit dem 24. Februar saß er nun in Untersuchungshaft der JVA. Auf der Anklagebank zeigte sich der Familienvater geständig und räumte über seinen Dolmetscher die Tat ein: „Es tut mir leid. Ich habe an diesem Tag zum ersten Mal Alkohol getrunken und habe nicht gewusst, was ich getan habe. Ich entschuldige mich bei allen Beteiligten.“

Durch sein Geständnis mussten die drei geladenen Zeugen nicht mehr aussagen. Im Rahmen der Verhandlung erklärte der Angeklagte, dass er für den Zeugen gearbeitet habe und auch zeitweise bei ihm in dem Mehrfamilienhaus gewohnt habe. Er sei damals aus Bulgarien geholt worden, um als Leiharbeiter zu arbeiten. Eine Lohnabrechnung habe er nie erhalten, sondern das Geld immer in bar auf die Hand bekommen. In dem Mehrfamilienhaus habe er mit anderen Arbeitskollegen zusammengelebt und musste von seinem Verdienst, den er auf 400 bis 500 Euro bezifferte, 300 Euro Miete abdrücken.

Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr

Vor dem Plädoyer durch Staatsanwältin Schneider stimmte der Angeklagte der Strafvollstreckungsüberwachung im ausliefernden Staat zu, obwohl er seinem Dolmetscher kurz zuvor zuflüsterte, dass er in Deutschland sein Geld für die Kinder verdienen wolle. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und die Vollstreckung der Strafe zu drei Jahren Bewährung, während Verteidiger Christian Böhmer sechs Monate und die Vollstreckung zur Bewährung forderte.

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Richter Matthias Witte schloss sich mit seinen zwei Schöffen der Forderung der Staatsanwältin an und verkündete im Urteil, den Angeklagten für seine Spontan-Tat zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu verurteilen. Zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass er keine Versuche unternommen habe, in eine Auseinandersetzung zu gehen. Der Angeklagte habe nach zwei Monaten Inhaftierung verstanden, dass seine Tat vollkommen falsch gewesen sei und die Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt – etwa anderthalb Stunden vor dem Atemtest – höher gelegen haben muss, was bei Personen, die zum ersten Mal Alkohol konsumiert hätten, zu einer deutlichen Alkoholisierung führen würden. Richter Witte stufte den Fall als minderschwer ein, weil es beim Versuch geblieben sei. Nach der Verhandlung wurden dem Angeklagten die Handschellen abgenommen. Er wurde aus der Haft entlassen.