Attendorn. Die Stadt wollte ursprünglich eine Baumschutz-Satzung für ihren Stadtwall ausarbeiten. Rechtliche Bedenken hält sie nun aber davon ab.

Es waren emotionale Diskussionen, die der Entscheidung zur Umgestaltung der „grünen Lunge“ in Attendorn beiwohnten. Und alles drehte sich um die Frage: Darf die Stadt auf ihrem Wall zum Kahlschlag ausholen und ihre alten Bäume abholzen, um den rund 1,5 Kilometer langen Rundkurs um die Innenstadt komplett neu zu gestalten – oder eben nicht. Die Verwaltung liebäugelte mit dieser Vorgehensweise von Beginn an, vor allem deshalb, weil sie die Chance witterte, die gesamte Infrastruktur unterhalb des Walls (Versorgerleitungen) so zu „sortieren“, dass künftige Baumgenerationen deutlich mehr Platz zum Wachsen bekämen.

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Die Politik legte vor rund zwei Jahren jedoch ihr Veto gegen die städtischen Pläne ein, gegen die sich auch Widerstand aus der Bürgerschaft formierte: Der Umbau der „grünen Lunge“, die im Kern die Aufenthaltsqualität steigern soll, müsse „im Bestand“ ablaufen, es dürften also nur solche Bäume gefällt werden, von denen erwiesenermaßen eine Gefahr ausgeht. Um vor allem die Linden am Ostwall mit seinem Allee-artigen Charakter auch künftig vor der Axt zu schützen, beauftragte die Politik auf Antrag der Grünen seinerzeit die Stadt damit, eine Baumschutz-Satzung für den Bestand an den Wällen auszuarbeiten. In diesem Werk sollte klar und nachvollziehbar geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen überhaupt die alten Bäume gefällt werden dürfen.

Schon aus personeller Sicht nicht möglich

Doch zu dieser Schutzsatzung an den ortbildsprägenden und bedeutsamen vier Wällen wird es nicht kommen. „Wir bezweifeln, dass es rechtlich zulässig ist, eine Baumschutzsatzung nur für einen Teilbereich (...) aufzustellen“, erhebt Rechtsanwalt Dr. Felix Pauli von der Kanzlei „Lenz und Johlen“ aus Köln rechtliche Bedenken. Aus seiner Sicht müsse die Stadt eine Baumschutz-Satzung entweder auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten oder aber komplett darauf verzichten. Der Anwalt aus Köln, der regelmäßig die Stadt vertritt, ergänzt in seinem Schreiben: „Es dürfte (...) kaum möglich sein, nur Teilbereiche des (...) Innenbereiches zu identifizieren, in denen ein Schutzbedürfnis besteht, und gleichzeitig andere (...) Teile des Innenbereiches hiervon auszuklammern.“

Auf einen rechtlichen Schleuderkurs will sich die Stadt nicht einlassen. Schon aus personellen Gründen sei es nicht möglich, eine solche Satzung auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen, in dem rund 13.000 städtische Bäume stehen. Zudem entspreche dies auch nicht dem (politischen) Grundgedanken, „nur“ die Bäume am Stadtwall zu schützen. Für Matthias Pröll, Fraktionsvorsitzender der Grünen, ist der Verzicht auf eine solche Satzung schwer verdaulich, denn: „Das Thema Baumbestand ist ein sehr wichtiges. Sobald nur ansatzweise ein Baum Gefahr läuft, abgeholzt zu werden, klingelt bei uns das Telefon“, betonte er am Montagabend im zuständigen Planungsausschuss. Er machte deutlich, dass er möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Baumschutz-Satzung beantragen werde – dann für das gesamte Stadtgebiet.

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Vorerst wird es sie aber nicht geben. Dafür existiert bereits ein Baumschutzgremium mit Vertretern aus Politik und Verwaltung. Dieses Gremium solle in Zukunft „zur Abwägung entscheidender ökologischer Belange in der Innenstadt einberufen und angehört“ werden, wie es die Stadt in einer entsprechenden Sitzungsvorlage beschreibt. Tiefbauamtsleiter Manuel Vogt erklärt: „Wenn wir aus Verkehrssicherungsgründen irgendwo einen Baum fällen müssen oder anderswo Neupflanzungen planen, die von der Öffentlichkeit auch wahrgenommen werden, wollen wir dieses Gremium informieren und zu Rate ziehen.“