Olpe. 24-Jähriger ist wegen Handeltreibens in 28 Fällen vor Gericht in Olpe angeklagt. Er lebt jetzt abstinent in einem neuen Umfeld.

Neun Monate verkaufte ein 24-Jähriger in Olpe Marihuana. Bei einer Kontrolle vor der Stadthalle am 7. März 2022 schnappte die Polizei den jungen Drogen-Dealer. Er hatte 15 Gramm Cannabis dabei zum Weiterverkauf und zum Eigenkonsum. Doch nach dieser unrühmlichen Episode seines Lebens hat der Olper die Rolle rückwärts geschafft. Er ist raus aus dem Olper Drogensumpf und lebt nun abstinent in einem betreuten Wohnheim in Köln.

Wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 28 Fällen zwischen einem und fünf Gramm war der 24-Jährige am Mittwoch vor dem Olper Schöffengericht angeklagt. Über seine Verteidigerin Barbara Schafgan-Hermann räumte er die Vorwürfe ein. „Es wird nicht bestritten. Er war selber Konsument. Für ihn war es eine Episode. Er ist davor straffrei durch die Republik marschiert, und es tut ihm sehr leid. Er hat für sieben Euro das Gramm gekauft und für zehn Euro weiterverkauft“, so die Anwältin aus Köln. Insgesamt machte der bislang nicht vorbestrafte 24-Jährige mit der Dealerei einen Gewinn von 485 Euro.

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In einem Attest diagnostizierte ein Facharzt dem Angeklagten eine depressive Episode und eine Störung durch cannabinoide Abstinenz: „Er war sehr erleichtert über den Abstand zum Milieu in Olpe. Zudem ist er überzeugt, dass ihm die Drogen geschadet haben und es ein großer Fehler war. Seit einem Jahr besucht er die Abendschule, um den Hauptschulabschluss nachzumachen. Unter Fortführung der Rehabilitation sehe ich eine sehr gute Sozialprognose.“ Der Leiter des Wohnheimes in Köln teilte mit, dass er einen Antrag auf eine zweijährige Verlängerung für den Angeklagten gestellt habe: „Ich gehe davon aus, dass er die Kostenzusage bekommt.“ Auch die Verteidigerin meinte: „Ich bin beeindruckt, weil Köln meistens der Untergang für Drogenabhängige ist, aber bei ihm ist es umgekehrt.“

Ich bin beeindruckt, weil Köln meistens der Untergang für Drogenabhängige ist, aber bei ihm ist es umgekehrt.“
Barbara Schafgan-Hermann - Verteidigerin

Der Angeklagte habe gewerbsmäßig gehandelt und eine gewisse Tatserie hingelegt, so Staatsanwalt Moritz Faßbender. Es gebe aber eine klare Sozialprognose. Darüber hinaus habe er gestanden und sei nicht vorbestraft. Es habe sich nur um den Verkauf von weichen Drogen gehandelt, und sein Lebenswandel sei jetzt positiv. „Er ist seit eineinhalb Jahren nachweislich drogenfrei und strebt ein normales Leben an“, so Faßbender, der ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung forderte. Verteidigerin Schafgan-Hermann plädierte noch für eine Geldstrafe. „Zu der Zeit war ich anders als jetzt. Ich bin froh, dass ich jetzt auf dem richtigen Weg bin“, sagte der Angeklagte im letzten Wort.

Im Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes. Es liege Gewerbsmäßigkeit vor, so Richter Matthias Witte: „Man konnte ihn per WhatsApp erreichen oder persönlich im Bereich der Stadthalle. Das war planmäßig zum Verkauf angelegt.“ Der Angeklagte habe sich im Verfahren aber korrekt verhalten: „Besonderheit ist, dass er nachweisbar in geschützter Umgebung im Wohnheim ist. Regelmäßige Testungen waren alle negativ. Die Sozialprognose ist positiv.“

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