Finnentrop. Bereits zwei Monate ist die unfassbare Bluttat in Finnentrop her. Bis zur Anklage-Erhebung könnte es noch dauern. Worauf der Staatsanwalt setzt.
Zwei Monate sind seit dem schrecklichen Tötungsdelikt in Finnentrop vergangen. Ein 18-jähriger Mann aus der Gemeinde Wenden stach Anfang Januar einen 72-jährigen Senior kurz vor dessen Wohnhaus in der Kirchstraße nieder. „Todesursächlich war ein direkter Stich in das Herz des Opfers. Das Verletzungsmuster lässt auf ein Messer als Tatwaffe schließen“, teilten die Siegener Staatsanwaltschaft und die Hagener Mordkommission nach der Obduktion mit. Tagelang war die Bluttat in der Gemeinde Gesprächsthema Nummer eins, zahlreiche Gerüchte über das Motiv des geständigen Täters, der am Tag nach der Tat von einer Haftrichterin in Olpe auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags in Untersuchungshaft kam, machten die Runde. Fakt ist, dass der Rentner unmittelbar vor der Tat mit seinem Hund im nahegelegenen Lennepark unterwegs. Dort könnten Täter und Opfer aufeinandergetroffen sein. Wenige Minuten später war der Mann tot.
Mittlerweile ist es medial zwar ruhiger geworden, doch Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten hinter den Kulissen mit Hochdruck an der Aufklärung der Tat. Die Frage nach dem Warum treibt den zuständigen Staatsanwalt Rainer Hoppmann aus Siegen weiter um, zumal der polizeibekannte Jugendliche in den Tagen nach dem Tötungsdelikt über sein Motiv schwieg. Die Befragung zweier Zeugen, die die Tat aus der Entfernung beobachtet haben wollen, brachte nicht den erhofften Durchbruch bei den Ermittlungen. Deswegen setzt der Staatsanwalt nun zum einen auf ein psychiatrisches Gutachten über den polizeibekannten Jugendlichen aus dem Wendschen, gegen den bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Unfallflucht mit dem Fahrrad lief. Zum anderen könnte ein Bericht der Jugendgerichtshilfe die Antwort auf die Frage nach dem Warum liefern.
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Die Mitarbeiter, die zum Jugendamt des Kreises Olpe gehören, werden grundsätzlich in allen Fällen, in denen es um eine Haftvorführung geht, von Beginn an beteiligt, auch schon bei der Haftvorführung. „In solchen Fällen findet bereits im polizeilichen Gewahrsam ein erstes Gespräch mit dem Betroffenen statt. Hier geht es darum, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, um abzuschätzen, ob die Voraussetzungen für eine Haftvermeidung vorliegen. Die Erkenntnisse werden beim gerichtlichen Haftprüfungstermin vorgetragen“, erklärt Holger Böhler, Pressesprecher des Kreises Olpe.
Beim Jugendgerichtshilfegespräch gehe es dann darum, gemeinsam mit dem Beschuldigten eine umfangreiche Sozialanamnese zu erstellen. Ebenso bestehe die Möglichkeit, über den Tatvorwurf zu sprechen. Böhler erklärt: „Diesbezüglich werden zuvor stets wichtige Belehrungen erteilt, damit der Beschuldigte die Auswirkungen gemäß seines Entwicklungsstands verstehen und abschätzen kann. Die Ergebnisse unterliegen bis zur Hauptverhandlung der Schweigepflicht.“
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Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe nimmt dann an der Hauptverhandlung teil und gibt dort eine endgültige Stellungnahme unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Gerichtsverhandlung ab, die vom Grundsatz her öffentlich ist. Wann es soweit ist, das kann Rainer Hoppmann heute noch nicht sagen. Zunächst geht es für ihn darum, Erkenntnisse aus dem psychiatrischen Gutachten und dem Bericht der Jugendgerichtshilfe zu gewinnen. Anwaltlich vertreten wird der Wendener von Rechtsanwalt Thomas Trapp, dessen Kanzlei in Finnentrop nur einen Steinwurf vom Tatort entfernt liegt. Aufgrund seiner Schweigepflicht kann und darf er öffentlich keine Stellung beziehen.