Kreis Olpe. Die Suche nach einem Kita-Platz im Kreis Olpe gestaltet sich für viele Eltern oft mehr als schwierig. Die wichtigsten Infos zur Betreuung.
Die Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren ist oftmals schwierig. Insgesamt fehlen gemäß der Informationen der Kreisverwaltung im gesamtem Kreis Olpe zurzeit 155 U3-Plätze. Welchen Anspruch Eltern auf einen Kita-Platz haben und welche Entfernung zu einer Betreuungsstätte zumutbar sind, beantwortet die Pressestelle des Kreises Olpe.
Wann habe ich für mein Kind im Kreis Olpe Anspruch auf einen Kita-Platz?
Nach § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (Kindertagespflegeperson, Großtagespflegestelle). Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
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Warum ist es vor allem in Olpe schwierig, einen Betreuungsplatz zu bekommen?
Bei der 2017 begonnenen Ausbauplanung für Kindertageseinrichtungen, die jährlich fortgeschrieben wird, geht die aktuelle Planung von 1014 kreisweit zu schaffenden Plätzen aus. Davon sind bereits 859 Plätze realisiert und die restlichen 155 U3-Plätze befinden sich in der Ausbauplanung. Davon entfallen 50 noch zu schaffende U3-Plätze auf das Stadtgebiet Olpe, die zurzeit geplant werden.
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Eine Anmeldung für einen Kitaplatz acht Wochen nach der Geburt und trotzdem gibt es eine Absage, wie kann das sein?
Eine Platzvergabe erfolgt durch die Träger der Kindertageseinrichtungen aufgrund der vorhandenen U3- und U2- bzw. Ü3-Plätze, die in einer Betriebserlaubnis festgelegt sind.
Wie wird Familien im Kreis Olpe geholfen, die Betreuung benötigen?
Alle Eltern, die einen Betreuungsplatz suchen, können sich an die Servicestelle Kindertagesbetreuung beim Kreis Olpe wenden: Sebastian Hüpper, Tel.: 02761-81470, E-Mail: se.huepper@kreis-olpe.de
Haben wir im Kreis Olpe zu wenige Betreuungsplätze für Kinder unter 2 bzw. 3 Jahren?
Es fehlen auf Grundlage der derzeitigen Ausbauplanung 155 U3- bzw. U2-Plätze im Kreis Olpe, die zurzeit geplant oder bereits im Bau sind.
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Wohnort und die Arbeitsstelle in Olpe und ein freier Kita-Platz nur in Attendorn oder Wenden und nicht in Wohnortnähe? Warum?
Es besteht kein Rechtsanspruch des Kindes auf Besuch eines bestimmten bzw. des nächstgelegenen Kindergartens. Die Jugendhilfeplanung ist darauf ausgerichtet, dass in jedem Wohnbereich ein dem Bedarf entsprechendes Angebot an Kindertageseinrichtungen möglichst in zumutbarer Entfernung bereitgestellt wird.
Welche Entfernung einer Betreuungsstätte ist für eine Familie zumutbar?
Als zumutbare Entfernung wird in der Rechtsprechung eine Fahrtzeit von maximal 30 Minuten (Strecke zwischen Wohnung des Kindes und Kindergarten) angesehen, wobei der jeweilige Einzelfall zu berücksichtigen ist.