Olpe/Siegen. Ein 71-Jähriger ist im Landgericht Siegen wegen sexuellen Missbrauchs seiner drei Enkelinnen angeklagt. Es geht um 14 Fälle in Olpe.

Ein Großvater steht unter einem schlimmen Verdacht. In Olpe soll der 71-Jährige seine drei Enkelinnen und eine Freundin von ihnen sexuell missbraucht haben. Es geht um 14 Taten zwischen dem 8. März 2005 und dem 8. August 2022, als die Mädchen zwischen vier und acht Jahre alt waren. In dem Zeitraum lebte der Großvater in einem Haus in Olpe zusammen mit seiner Ehefrau sowie den Mädchen und deren Mutter. Am zweiten Prozesstag vor der Großen Strafkammer des Siegener Landgerichtes nahm der Angeklagte über seinen Verteidiger Lange Stellung zu den Vorwürfen.

„Er bestreitet die Taten voll umfänglich. Das stimmt alles nicht“, so der Anwalt. Der vierfache Missbrauch an der damals vierjährigen Enkelin habe nie stattgefunden. Auch im Auto habe sich der Angeklagte nicht an seinen Enkelinnen vergriffen: „Im Auto war immer die Ehefrau dabei, wenn er mit den Kindern unterwegs war.“

Laut Anklage soll der Großvater eine andere Enkelin zwischen 2009 und 2013 beim Gartenhaus missbraucht haben. „Auch das stimmt nicht. Er hat sie nicht berührt und sich nicht berühren lassen“, sagte der Verteidiger. 2009 sei das Gartenhaus errichtet worden und in den Jahren 2011 und 2012 die Sauna dazugekommen. Die Sonnenliegen seien erst ab 2018 aufgestellt worden.

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Beim Gartenhaus habe eine Regentonne des Angeklagten gestanden, so der Verteidiger weiter. Eine Enkelin und ihre Freundin hätten Erde und Gras hineingeworfen: „Darüber hat er sich geärgert. Er hat sich dazu hinreißen lassen, dass er sie auf den Po gehauen hat.“ Die Enkelin habe dann gesagt, dass er noch Ärger bekommen und sie ihn anzeigen werde.

Angeklagt ist der Großvater auch, weil er einmal den Fernseher eingeschalten haben soll, als er mit einer Enkelin allein im Wohnzimmer war. „Er zeigte ihr einen Film, in dem erwachsene Menschen Geschlechtsverkehr haben“, so Staatsanwalt Christopher Lenz in der Anklage. Auch diesen Vorwurf stritt der Verteidiger ab: „Da muss man einen Code eingeben. Er verfügt nicht über solche Sender.“ Sein Mandant könne sich das nicht erklären.

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„Ich bin krank, mein Kopf, meine Hände sind durcheinander. Ich habe etwas Schlimmes getan“, hatte der Angeklagte bei der polizeilichen Vernehmung gesagt. Dazu der Verteidiger: „Das hat er gesagt in Bezug auf einen Suizidversuch.“

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden am Freitag die Enkelinnen im Gerichtssaal gehört. Die Begründung der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach: „Es werden Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Zeuginnen erörtert, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen der Zeuginnen verletzen könnte. Es geht um Angaben gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die sich ereignet haben sollen, als die Zeuginnen noch Kinder waren.“ Der Prozess wird am 9. Februar fortgesetzt.

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