Altenhundem/Siegen. Im Landgericht Siegen gab es den zweiten Tag im Raub-Prozess gegen einen 42-Jährigen. In Altenhundem fielen sogar Schüsse.
1,8 Promille Alkohol hatte der Angeklagte bereits im Blut, doch das reichte offenbar noch nicht. Mit aller Macht wollte er am Mittag des 6. Oktober 2022 in Altenhundem in den Besitz einer Bierkiste gelangen. Dabei soll er auch eine Waffe eingesetzt haben. Und nach Zeugenaussagen am zweiten Verhandlungstag im Siegener Landgericht sollen beim erbitterten Kampf um den Gerstensaft sogar zwei Schüsse gefallen sein.
Wegen versuchten Raubes muss sich ein 42-Jähriger vor der Großen Strafkammer verantworten. Die Vorwürfe aus der Anklage bestätigten im Gerichtssaal ein Vater (46) und sein Sohn (22). Der Angeklagte hatte den Vater, der früher sein Nachbar in dem Haus in Altenhundem war, aufgefordert, seine restlichen Sachen aus dem gemeinsamen Keller zu holen. Zudem solle er ihm eine Kiste Bier und eine Flasche Wodka mitbringen. Der Vater kam dann auch mit seinem Sohn zum Haus in Altenhundem.
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Der Angeklagte habe ihm zwei Bauteile gezeigt, berichtete der Vater: „Ich habe gesagt. Die sind nicht von mir. Dafür gebe ich dir keine Kiste Bier. Ich wusste, dass mein Kärcher noch im Keller sein muss, doch der war nicht da.“ Den Sohn schickte er dann in den Keller, um nochmal nachzuschauen. Zwischen Vater und dem Angeklagten gab es dann gehörig Zoff um den Gerstensaft.
Es kam zu einer heftigen Rangelei. Das Duo zerrte an der auf dem Boden stehenden Kiste Bier. „Dann zog er die Waffe. Mein Sohn kam aus dem Keller und hat ihn von hinten gepackt. Er fiel auf den Boden. Da habe ich ihm die Waffe abgenommen“, sagte der Vater. Der Angeklagte habe damit auch geschossen. Er sei dann mit seinem Sohn, der Bierkiste und der Pistole weggefahren, um bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
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Man habe in einem Getränkemarkt in Altenhundem die Kiste Bier geholt und sei dann zum Angeklagten gefahren, berichtete der Sohn. Sein Vater habe ihm gesagt, dass er noch mal im Keller nachschauen solle: „Da war aber nichts. Als ich unten war, ging oben das Geschrei los. Ich habe gehört, wie mein Vater rief: Ich gebe dir die Kiste Bier nicht, sonst schieß. Es fielen auch zwei Schüsse“ Er sei dann hochgelaufen, so der Sohn. Der Angeklagte habe die Waffe in der Hand gehalten: „Er zielte auf den Kopf meines Vaters. Es war nur ein Meter Abstand. Ich habe ihn von hinten am Hals gepackt und mit der anderen Hand die Pistole aus der Hand geschlagen. Mein Vater hielt die ganze Zeit die Bierkiste fest und er auch.“ Der Angeklagte sei sehr betrunken gewesen.
Zur Frage von Richterin Elfriede Dreisbach, ob er gewusst habe, dass es sich bei der Waffe um eine Schreckschuss-Pistole gehandelt habe, meinte der 22-Jährige: „Ja, aber bei so einer nahen Entfernung kann es auch damit zu Verletzungen kommen. Ich habe Angst um meinen Vater gehabt.“
Fortsetzung am 5. Februar
Der Angeklagte hatte bei der Polizei Anzeige erstattet und behauptet, dass er ausgeraubt worden sei. Er sei zu Boden gerissen und gewürgt worden. Der Sohn habe seine Pistole entwendet. Vater und Sohn wurden dann festgenommen. Doch später stellte sich heraus, dass der 42-Jährige der Polizei eine Räuberpistole präsentiert hatte. „Der Sachverhalt stellte sich anders dar. Es gab völlig unschlüssige Aussagen des Angeklagten zu der Waffe. Der Ablauf war nicht schlüssig“, berichtete der Kripobeamte, der die Ermittlungen leitete. Folge: Der zehnfach vorbestrafte Angeklagte steht jetzt auch wegen falscher Verdächtigung vor Gericht. Der Prozess wird am 5. Februar fortgesetzt.