Olpe/Attendorn. 25-jähriger Attendorner ist vor dem Olper Schöffengericht angeklagt. Im Gerichtssaal zeigt er sich reumütig.
Für den Handel mit Betäubungsmitteln sieht der Gesetzgeber eine empfindliche Strafe vor. Es handelt sich um ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. So enden Prozesse häufig mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Vor dem Olper Schöffengericht war am Montag ein 25-Jähriger angeklagt, der in Attendorn zwischen 8. Januar und 14. April 2021 gewerbsmäßig mit Marihuana gehandelt hatte. Insgesamt erzielte er hierdurch einen Erlös von 2.500 Euro.
Laut Anklage ging es um neun Fälle, in denen er jeweils zwischen 1,5 und 5 Gramm zum Preis von zehn Euro pro Gramm in Attendorn verkauft hatte. Zudem soll er insgesamt 200 Gramm an verschiedene Personen in der Hansestadt verkauft haben. Bei der Durchsuchung seines Autos am 10. April 2021 im Bereich der Heggener Straße fanden Ermittler weitere 145 Gramm Marihuana.
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Über seinen Verteidiger legte der Angeklagte ein Geständnis ab. „Der Sachverhalt ist so zutreffend. Hintergrund ist, dass er damals noch selbst Cannabis konsumierte. Als er erwischt wurde, hat er damit aufgehört. Er übernimmt die volle Verantwortung für die Taten. Es sind alles gute Freunde und Bekannte gewesen, an die er das veräußert hat“, sagte Dr. Mark Andre Meding. Schon bei der Polizei habe sein Mandant ein Geständnis abgelegt: „Er ist jetzt abstinent. Er ist auf einem anderen Weg, er ist ein anderer Mensch.“
Der Angeklagte wolle abschließen mit der Sache, betonte Verteidiger Dr. Mending. Deshalb verzichte er auch auf die Rückgabe der bei der Durchsuchung seines Autos sichergestellten 920 Euro Bargeld, der 145 Gramm Marihuana und zwei i-Phones. Er könne nicht genau sagen, wieviel von den Drogen zum Eigenkonsum bestimmt waren, so der Angeklagte. Zur Frage von Richter Matthias Witte nach der Herkunft der Drogen hüllte sich der junge Attendorner in Schweigen: „Ich möchte nicht sagen, wo die herkommen.“
Minderschwerer Fall
Staatsanwalt Moritz Faßbender erkannte für den bisher nicht vorbestraften Attendorner auf einen minderschweren Fall, wodurch sich der Strafrahmen auf drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe reduzierte. Es spreche sehr viel für den Angeklagten, so Faßbender: „Es gab ein Geständnis schon von Anfang an im Ermittlungsverfahren. Auch heute hat er eine längere Beweisaufnahme mit Zeugen erspart.“ Zur Tatzeit habe er selbst konsumiert, es habe sich ausschließlich um eine weiche Droge gehandelt und die Taten lägen nun schon drei Jahre zurück. Seitdem seien keine neuen Verfahren gegen den Angeklagten anhängig. Faßbender forderte zwei Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung und 450 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung: „Es ist davon auszugehen, dass er sich das als Warnung dienen lässt. Es gibt eine positive Wandlung des Angeklagten.“
„Das ist alles zutreffend“, schloss sich Verteidiger Dr. Meding an: „Ich beantrage, ihn zu einer äußerst milden, schuld- und tatangemessenen Strafe zu verurteilen.“ Im Urteil folgte das Gericht dem Staatsanwalt. „Sie haben hier reinen Tisch gemacht. Das haben wir berücksichtigt“, sagte Richter Witte, der aber auch betonte: „Es muss Ihnen deutlich machen, dass es hier um erhebliche Tatvorwürfe ging.“ Verteidiger, Angeklagter und Staatsanwalt verzichteten auf die Einlegung von Rechtsmitteln, so dass das Urteil rechtskräftig ist.