Attendorn/Olpe. Der junge Angeklagte hatte eine große Menge Marihuana aus Spanien nach Attendorn liefern lassen. Vor Gericht gibt er die Tat zu.
Es war haarscharf für den Angeklagten. Nur sein umfassendes Geständnis bewahrte einen 25-jährigen Attendorner vor der Verbüßung einer Strafe hinter Gittern. Das machte auch Staatsanwalt Fabian Glöckner eindeutig klar: „Bei der Vorüberlegung für heute habe ich gedacht, wenn er nicht sofort ein Geständnis ablegt, dann bekommt er eine Strafe ohne Bewährung. Aus Verteidigersicht war es völlig richtig, die Hosen herunterzulassen und alles zuzugeben.“
Wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handel und Besitz war der Familienvater aus Attendorn angeklagt. Zunächst hatte er im Jahr 2021 in Barcelona 1,5 Kilo Marihuana bestellt, die auf seinen Namen zur Packstation an der Wasserstraße in der Hansestadt geliefert werden sollten. Das Ziel erreichte der Stoff aber nicht. Bei einer Kontrolle entdeckten die Zollbehörden das Paket mit drei eingeschweißten Beuteln voller Marihuana. „Er hat das bestellt in der Absicht, es gewinnbringend weiterzuverkaufen“, so Staatsanwalt Glöckner. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Attendorners am 21. Juli 2021 stellten die Ermittler weitere 545 Gramm Marihuana und in einem Tresor im Schlafzimmer 13.340 Euro Bargeld sicher.
„Kurz und schmerzlos: Was der Staatsanwalt vorgelesen hat, ist zutreffend“, teilte Verteidiger Thorsten Hönnscheidt für seinen Mandanten mit. Und weiter: „Er hat das bestellt, und es ist abgefangen worden. Er hat selbst zehn Prozent konsumiert, den Rest wollte er weiterverkaufen. Im Moment konsumiert er nicht mehr.“ Zu den Hintergründen, wie es zu der Bestellung in Barcelona kam und wer die bislang unbekannte Person ist, die die Drogen lieferte, wollte sich der Angeklagte nicht äußern. Die Frage von Richter Matthias Witte, ob die sichergestellten 13.340 Euro Bargeld aus Drogenverkäufen stammen, bejahte der arbeitslose Attendorner, der von Bürger- und Kindergeld lebt.
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Fabian Glöckner plädierte für zwei Jahre Freiheitsstrafe: „Das ist die höchste Strafe, die man noch zur Bewährung aussetzen kann.“ Der Staatsanwalt wertete zugunsten des bislang nicht vorbestraften Angeklagten neben dem Geständnis seine Reue und dass es sich um eine „weiche“ Droge gehandelt habe. Zudem habe er auf die Herausgabe der 13.340 Euro verzichtet. „Der Angeklagte hat eine lange Beweisaufnahme erspart“, betonte Verteidiger Hönnscheidt. Die Taten seien über zwei Jahre her und er habe auf einen nicht unerheblichen Geldbetrag verzichtet. „Er steht das erste Mal vor Gericht“, plädierte der Verteidiger auf eineinhalb Jahre zur Bewährung.
Zwei Jahre zur Bewährung
Das Schöffengericht verurteilte den Attendorner zu zwei Jahren zur Bewährung. Zudem muss er 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Richter Witte unterstrich noch einmal, wie knapp es für den Angeklagten gewesen sei: „Ohne die mildernden Umstände, dass er nicht vorbestraft war und gerade das heutige vollständige Geständnis und sein Verhalten wäre es sicher schwer geworden, hier auf eine Strafe zu kommen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.“